Grüß Euch,
wir haben ein Grundstück gekauft, an dessen unmarkierter Grenze
zum Nachbarn eine Tannengruppe steht.
Wir beabsichtigen zur Grenzmarkierung einen zaun zu ziehen.
Dieser wird dann etwa einen halben Meter hinter dieser Tannengruppe, die ca. 10 Jahre alt ist und sieben Meter hoch,vorbeiführen.
Kann der Nachbar dann den Abriss dieser Tannen verlangen, da diese für Ihre Größe zu nahe am Zaun steht.?
Für eine Antwort herzlichen Dank!!
Grüsse
DF
Hi,
der zulässige Abstand von Bäumen zur Grundstücksgrenze richtet sich meines Wissens nach den Nachbarrechtsgesetzen der einzelnen Bundesländer. Er betrifft aber in jedem Fall den Abstand zur Grundstücksgrenze, und der verändert sich ja nicht durch die Errichtung eines Zauns. Da die Bäume bereits sehr lange dort stehen, glaube ich eigentlich nicht, dass der Nachbar auf einmal die Entfernung verlangen kann, wenn er sie so viele Jahre geduldet hat. 100%ig sicher bin aber nicht. Vielleicht gibt es im entsprechenden Nachbarrechtsgesetz eine Regelung, dass die Entfernung der Bäume verlangt werden kann, wenn sie eine gewisse Höhe erreichen. Tip: frag mal bei einer Baumschule in deiner Nähe nach, die kennen sich meistens damit aus.
Gruß,
Delia
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Hi Delia
da bin ich wieder, du hast recht, das Nachbarschaftsgesetz kann beim Ordnungsamt eingesehen werden, die sagen dir , ob das Landesgesetz gilt, oder ob die sich dem Bundesgesetz angeglichen haben, Hier wird der Umweltschutz sehr mit in solche Angelegenheiten mit einbezogen, daher ist es ratsam, auf alle Fälle mit dem lokalen Ordnungsamt Kon´takt aufnehmen.
Liebe Delia, also ne Baumschule hat wohl Ahnung , wie man den Kindern das Einmaleins beibringt, falls du dort warst, oder auch Ahnung vom Bäumeschneiden, aber nicht von Gesetzesvorschriften, dafür seid ihr Staatsdiener doch da, übrigens, ich war sogar auf ner Baum - Hilfsschule, Heijo :
Hoffe auf dein Spaßverständnis.
bis bald mal wieder
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Suchst du jetzt nach Artikeln von mir?
…um die dann zu kommentieren?
Ich glaube schon, dass eine Baumschule weiß, wieviel Abstand man zur Grundstücksgrenze halten muss. Wenn eine Baumschule zu jedem Kunden, der bei ihr einen Baum kauft und auf seinem Grundstück einpflanzen lassen will, sagen würde: „Dann gehen Sie bitte mal zum Ordnungsamt und fragen Sie, wieviel Abstand wir zur Grundstücksgrenze halten müssen“ oder „kaufen Sie sich erstmal ein Nachbarrechtsgesetz“ - glaubst du, dass diese Baumschule viel verkaufen würde?
Gruß,
Delia
hi, bist einfach spitze, suche nicht nach Artikeln von dir
die wissen schon, daß Abstadn gehalten werden muß, aber nicht die gesetzlichen verschiedenen Abstände, die einzuhalten sind, es sei denn, bei der Baumschule arbeitet ein Beamter.
Tschüssi,
Gruß Orinoko boy
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