Wer übernimmt die Versorgung?

Wer kann weiterhelfen?
Wer überenimmt die Versorgung grundsätzlich, wenn der Partner eines nichtverheirateten Paares erkrankt oder gar stirbt? Der Neue Partner, der EX-Partner oder die Kinder?
Vorausgesetzt, der neue Partner möchte diese Aufgabe übernehmen und hat entsprechende Einwände, daß der EX-Partner oder die Kinder dies machen.
Wie verhält man sich in so einem Fall? Was kann bzw. muß unternommen werden?

Vielen Dank für Eure Info’s
Jürgen Standfuß

Hallo Jürgen,

kannst Du genauer erklären um was für eine Versorgung es geht?

Gruß
Tina

Hallo Tina,
eine Ehefrau hat ja bestimmte Rechte und Pflichten, wenn der Ehemann z.B. schwerstverletzt im Krankenhaus liegt und sich nicht selbst verständlich machen kann. Ein Lebensgefährtin ist dagegen ja außen vor.
Was also kann sie machen, um ein gleichgestelltes Recht, wie in diesem Beispiel die Ehefrau, hat zu erhalten?
Grüße,
Jürgen

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Hallo Jürgen,

ich würde - auch für Ehepartner - eine Vorsorgevollmacht empfehlen. Informationen hierzu:

http://de.wikipedia.org/wiki/Vorsorgevollmacht

Wenn Dir das zu weit geht, würde ich Dir eine Betreuungsverfügung vorschlagen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuungsverf%C3%BCgung

Gruß
Tina