Wer kann weiterhelfen?
Wer überenimmt die Versorgung grundsätzlich, wenn der Partner eines nichtverheirateten Paares erkrankt oder gar stirbt? Der Neue Partner, der EX-Partner oder die Kinder?
Vorausgesetzt, der neue Partner möchte diese Aufgabe übernehmen und hat entsprechende Einwände, daß der EX-Partner oder die Kinder dies machen.
Wie verhält man sich in so einem Fall? Was kann bzw. muß unternommen werden?
Vielen Dank für Eure Info’s
Jürgen Standfuß