Scheidunsgfolgesachen - oder doch nicht?
Von: , Frage gestellt am Fr, 12. Dez 2008
Hallo,
der Ehemann reicht nach einem Jahr Trennung die Scheidung ein. Im Vorfeld schreibt er der (Noch-)Ehefrau einige Briefe und bittet, die dort angeführten Dinge zu klären. Darauf erfolgt keine Reaktion.
Im Scheidungsprozess macht der Ehemann das selbe - nur jetzt eben von Anwalt zu Anwalt. Die Anwältin der Prozessgegnerin stellt sich natürlich stur und es kommt im ganzen Scheidungsprozess zu keiner einzigen Einigung.
Auf Nachfrage bei der Anwältin (des Ehemanns) meint diese, dass solche Dinge noch als Scheidungsfolgesachen vor Gericht gebracht werden können. Zur Scheidung selbst kämen diese Dinge nicht dran.
Am Scheidungstag selbst wurde nur gefragt ob Änderungen beim Sorgerecht geklärt werden müssen (nein, war iO), aber mehr passierte nicht.
Der inzwischen Ex-Ehemann meinte direkt nach dem mündlichen Urteil noch zur eigenen Anwältin dass er jetzt ein Schreiben aufsetzen würde, in dem alle Punkte detailliert geschildert werden zwecks Vorgabe ans Gericht (Ex-Frau hat immer wieder betont gezeigt dass sie keinen Schritt entgegen kommen wird). Soweit so gut.
Der Ex-Mann hat der Anwältin einen Brief geschrieben in dem er alle Punkte strukturiert ihr mitteilt und sie bittet entsprechende Handlungen vorzunehmen (Antrag PKH etc.)
Als der Ex-Mann heute bei der Anwältin anrief meinte sie: "ne, wenn das nacher kommt ist das keine Folgesache mehr. Das hätte dann dort vor Gericht beantragt werden, aber die Gegenseite hat ja so lange gezögert mit Antworten".
Nun ist der Ex-Mann ratlos:
1. was stimmt jetzt konkret? Die Scheidung ist erst am 24.11. ausgesprochen werden und Einspruchsfrist noch nicht vorbei.
2. wenn die Anwältin recht hat, wie kann der Ex-Mann jetzt weiter vorgehen? Denn dann hätte sie ihn ja bewusst auf eine falsche Fährte gelockt (später später - und hinterher solls zu spät sein).
3. Muss man bei Scheidungsfolgesachen (oder nehmen wir an es geht nicht mehr als Folgesache sondern muss es als "eigenständige Geschichte" vor Gericht bringen) einen Anwalt unbedingt dabei haben?
4. Wenn man nachweisen kann dass sie hier Mist gebaut hat, kann man die Anwältin irgendwie dafür belangen? geht hier auch um Prüfung Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht und nicht nur irgendwelche Lapalien.
MfG
Tobi@s
