kann ein Kläger vor einem Verwaltungsgericht auch wie ein Zeuge Kosten wegen Dienstausfall und Anreise vom Gericht erstattet bekommen?
Wie sieht es aus, wenn man selbst nicht der ursprüngliche Kläger ist, sondern eine andere Person im Rahmen einer Klage vor einem Verwaltungsgericht vertritt?
Wie sieht es aus, wenn man selbst nicht der ursprüngliche
Kläger ist, sondern eine andere Person im Rahmen einer Klage
vor einem Verwaltungsgericht vertritt?
Ich meine damit dass zB Person X eine Klage gegen zB eine Institution A einreicht. Weil aber X keine große Affinität zu so was hat lässt er sich zB von dem Lebenspartner, Angehörigen oder wem auch immer vor Gericht vertreten. Dann entstehen ja für Peron X und dessen Vertreter Y Kosten im Rahmen eines Dienstausfalles, Reisekosten usw.
Kann also auch Y seinen Dienstausfall erstattet bekommen?
Melchior
Danke!!
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Nene, der Vertreter entstand aufgrund persönlicher Neigungen. Einen Anwalt wollte man erstmal aus finanziellen Gründen umgehen. Jetzt ist die Zeit recht knapp.
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