Dienstausfallkosten auch als Kläger?

Hallo zusammen,

kann ein Kläger vor einem Verwaltungsgericht auch wie ein Zeuge Kosten wegen Dienstausfall und Anreise vom Gericht erstattet bekommen?

Wie sieht es aus, wenn man selbst nicht der ursprüngliche Kläger ist, sondern eine andere Person im Rahmen einer Klage vor einem Verwaltungsgericht vertritt?

Danke

Melchior

Hallo,

kann ein Kläger vor einem Verwaltungsgericht auch wie ein
Zeuge Kosten wegen Dienstausfall und Anreise vom Gericht
erstattet bekommen?

wenn er gewinnt, nach herrschender Meinung der Gerichte ja.

Instruktiv hierzu:

http://www.axel-conrad.de/kosteno/kosten.html

Wie sieht es aus, wenn man selbst nicht der ursprüngliche
Kläger ist, sondern eine andere Person im Rahmen einer Klage
vor einem Verwaltungsgericht vertritt?

Was bedeutet das genau?

VG
EK

Ich meine damit dass zB Person X eine Klage gegen zB eine Institution A einreicht. Weil aber X keine große Affinität zu so was hat lässt er sich zB von dem Lebenspartner, Angehörigen oder wem auch immer vor Gericht vertreten. Dann entstehen ja für Peron X und dessen Vertreter Y Kosten im Rahmen eines Dienstausfalles, Reisekosten usw.

Kann also auch Y seinen Dienstausfall erstattet bekommen?

Melchior

Danke!!

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Hallo,

Kann also auch Y seinen Dienstausfall erstattet bekommen?

ich sehe keine Erforderlichkeit für den Einsatz des Vertreters.

X hätte ja einen Anwalt am Gerichtssitz beauftragen können.

VG
EK

Nene, der Vertreter entstand aufgrund persönlicher Neigungen. Einen Anwalt wollte man erstmal aus finanziellen Gründen umgehen. Jetzt ist die Zeit recht knapp.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

bestehende oder fehlende „Neigungen“ begründen leider keine Erforderlichkeit.

VG
EK