Rücknahme/Widerruf Verwaltungsakt;Verwaltungsrecht
Von: , Frage gestellt am Fr, 16. Jan 2009
Hallo
Ich wäre euch sehr dankbar wenn Ihr mir helfen könntet. Wie gestaltet sich dieser folgende (verkürzt umschriebe) Fall aus einem juristischen Fallbuch:
Student S wurde aufgrund eines Behördenfehlers bzw. aufgrund der falschen Würdigung tatsächlich vorliegender Voraussetzungen unrechtmäßig zum ersten Juristischen Staatsexamen zugelassen. Diese Prüfung besteht er mit ach und Krach mit der Note 4 und absolviert daraufhin die Referendariatszeit. Auch zum zweiten Staatsexamen wird er zugelassen und besteh auch diese Prüfung mit ner schwachen 4. Kurz nachdem S zum Rechtsanwalt zugelassen wird, fällt der Behörde auf, dass S gar nicht zum ersten Staatsexamen hätte zugelassen werden dürfen.
Fragen:
1. Kann die Behörde den Verwaltungsakt „Zulassung zum ersten Staatsexamen“ zurücknehmen? (Vertrauensschutz etc. des S?)
2. Falls eine Rücknahme möglich, welche Auswirkungen hätte die Rücknahme dieses Verwaltungsaktes auf die darauf aufbauenden Verwaltungsakte (als die wären: 1. Die Mitteilung über das erfolgreiche Bestehen des ersten Staatsexamens, 2. Die Zulassung zum zweiten Staatsexamen, 3. Die Mitteilung über das Bestehen des zweiten Staatsexamens, 4. Zulassung zum Rechtsanwalt)
