Immobilienverwaltung bei Scheidung

Von: , Frage gestellt am Do, 22. Jan 2009

Hallo,

hier mal meine Frage:

Der Exmann verwaltet die gemeinsamen Immobilien eigenmächtig und tätigt Mietverträge alles ohne Rücksprache mit der Exfrau.
Die Exfrau hat keinen Zugriff auf die Mieterkonten und bekommt auch keine Auszahlung der Gewinne, die die Immobilien erwirtschaften. Sie soll aber bei allen Ausgaben (Grundbesitzabgaben, Versicherungen, Steuern usw.), die die Immobilien betreffen die Hälfte bezahlen.
Mehrmaliges schriftliches Untersagen der eigenmächtigen Verwaltung der Immobilien werden ignoriert!
Die Exfrau bekommt keinen Unterhalt und durch die vorhandenen Immobilien auch keine Prozesskostenbeihilfe, so dass sie ihren Exmann verklagen könnte. Sie hat nur eine kleine Rente und der Exmann bezahlt auch keinen Kindesunterhalt mehr!
Der Exmann ist selbstständig und hat sich sein Gehalt auf 0,00 Euro gesetzt!

Habt Ihr eine Idee, was man hier tun oder an wen man sich wenden könnte?

Vielen dank für Eure Hilfe
Thomas

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 13 Minuten 0 hilfreich
    Re: Immobilienverwaltung bei Scheidung

    Hallo,

    "Sie soll aber bei allen Ausgaben (Grundbesitzabgaben, Versicherungen, Steuern usw.), die die Immobilien betreffen die Hälfte bezahlen."

    Klingt unlogisch, weil vermietet und die Mieter diese Kosten tragen. Maximal kann man für den Leerstand herngezogen werden.

    Ab zum Anwalt uns alles (und wirklich alles) einmal vortragen.

    Christian

    • Antwort von nach 28 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Immobilienverwaltung bei Scheidung

      Das ist das große Problem, dass hier der Anwalt schon geschrieben hat und dies einfach ignoriert wird. Da die finazielle noch nicht vollzogen ist und der Exmann seine Exfrau als zu dumm dafür hinstellt, will der Anwalt erstmal die Unterhaltsjklagen abwarten.
      Aber der Exmann wirtschaftet die Immobilien herunter und tätigt hohe Privatentnahmen und bezahlt aus den Mieterkonten private Rechnungen.

      • Antwort von nach 39 Minuten 1 hilfreich
        Re^3: Immobilienverwaltung bei Scheidung

        Hallo,

        hat denn der Herr Anwalt einmal über eine einstweilige Verfügung nachgedacht?

        Christian

        • Antwort von nach 45 Minuten 0 hilfreich
          Re^4: Immobilienverwaltung bei Scheidung

          Nein hat der Herr Anwalt nicht.

          Ich glaube mittlerweile, dass der Anwalt der Exfrau irgendwie aus der ganzen Sache nur Profit rausschlagen will. Alles zögert sich dahin. Die Kindesunterhaltsklage hat 1 Jahr gedauert, bis sie vor Gericht verhandelt wurde. Ein Urteil soll nun am 28.01. wegen des Kindesunterhalts gesprochen werden. Hier hat der Anwalt der Exfrau noch einen Vergleich vorgeschlagen, wobei ausdrücklich von der Exfrau, unter einem Zeugen, gesagt wurde, dass es keinen Vergleich geben soll, da sie sonst ihre eigenen Anwaltskosten tragen muss.

          Ein Freund des Exmannes ist ein Anwalt, der in der ganzen Region gekannt ist und scheinbar seine Fäden überall hat.

          • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Immobilienverwaltung bei Scheidung

            dann sollte die ExFrau sich auch hier einen neuen Anwalt nehmen,z.b. den Neuen von der Unterhaltsklage....und wenn dieser der hier erwähnte ist jmd nicht aus der unmittelbaren Region,selbst wenns teurer wäre....

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