Arbeitet der Anwalt unkorrekt?
Von: , Frage gestellt am Do, 22. Jan 2009
Hallo,
hier mal folgender Sachverhalt:
Im Jahr 2006, vor der Scheidung 31.3.2007, wurde eine Sammelklage wegen Kindes- und getrenntlebend Unterhalt eingereicht.
Nach der Scheidung wurden der Exmann und die Exfrau zur Mediation geschickt umd die finanzielle Trennung zu regeln. Obwohl auf der Mediation nur die Vermögenssache geregelt werden sollte, hat die Anwältin der Exfrau die Sammelklage nicht weitergeführt.
Die Mediation scheiterte und der Exmann hat daraufhin sogar den Kindesunterhalt, den er nie vollständig zahlte eingestellt.
Die Exfrau ging wieder zu ihrer Anwältin und bat diese um Hilfe.
Das erste was die Anwältin wollte war ein Vorschuß. Als dieser bezahlt wurde, stellte die Anwältin im November 2007 eine Klage wegen Kindesunterhalt. Im März 2008 folgten dann Klagen wegen Trennungs- und nachehelichem Unterhalt. Die Gegenseite erwiderte auf Klageabweisung, da unter der Sammelklage von 2006 bereits Verfahren anhängig seien.
Es wurden nun wieder unter der Sammelklage Zahlen und Belege bezüglich der Zahlungsunfähig des Exmannes vorgelegt. Alles Belege (Kontoauszüge aus 2005, 2006, 2007) wurden überprüft und es wurde festgestellt, dass die in der Klageerwiderung aufgeführten Zahlen, nicht mit den Belegen übereinstimmten, dass sogar Privatentnahmen des Exmannes von über 50.000,00 Euro vorlagen. Dies wurde der Anwältin im August 2008 schriftlich mit den entsprechenden Beweisen vorgelegt. Bis November 2008 hat die Anwältin kein Schriftstück an die Gegenseite oder ans Gericht geschrieben, obwohl mehrmals von der Exfrau (telefonisch sowie Vorsprache) auf die Dringlichkeit hingewiesen wurde. Ende Oktober beantragte dann die Anwältin der Exfrau, dass Verfahren wegen Kindesunterhalt aus der Sammelklage zu nehmen und das Gericht gab einen Termin für Mitte Dezember. Auf der Gerichtsverhandlung wurde vereinbart, dass es am 28.01.2009 zur Urteilsverkündung kommen soll.
Da die Anwältin bis Anfang Dezember 2008 noch immer kein Gegenschreiben, wegen der falschen Zahlen, erarbeitet hatte, kündigte die Exfrau dieser das Mandat und nahm sich einen anderen Anwalt.
Meine Frage nun, was darf die Anwältin für ihre Untätigkeit verlangen. Steht ihr überhaupt etwas zu?
Danke
Thomas
