Gewährleistung-Verlängerung, Wartungsvertrag

Von: , Frage gestellt am Di, 27. Jan 2009

Hallo,

Frage zum Baurecht:
Die Gewährleistung verlängert sich z.B. für elektrische Anlagen, Maschinen, Geräte etc. nach VOB von zwei auf vier Jahre, wenn der Kunde einen Wartungsvertrag abschließt (§13 Abs.2 VOB, wenn ich mich gerade nicht vertue).

Gibt es ein Pendant im BGB / Werkvertrag?

Danke und Gruß
Der Franke

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