Partei A verklagt Partei B vor einem Amstsgericht auf Zahlung
einer streitigen Geldforderung.
Gott sei Dank! Wenn die Leute jetzt auch noch anfingen, um unstreitige Forderungen zu prozessieren, wäre das Ende der Welt wohl nah.
Da die Forderung sehr streitig ist, spricht Partei A noch eine
Streitverkündung gegen die Partei C aus.
Nein. Eine Streitverkündung erfolgt niemals, weil etwas besonders streitig ist. Es geht um die Wirkung der Streitverkündung.
Um den Sachverhalt aufklären zu können wird trotz des geringen
Streitwerts (200, 00 €) eine mündliche Verhandlung angesetzt.
Es gibt auch für geringere Streitwerte mündliche Verhandlungen. Nebenbei: Was heißt denn „gering“? 200 Euro ist doch eine Menge Geld, oder? Wie auch immer, ob mündliche Verhandlung oder nicht, das hängt eher von der Zweckmäßigkeit ab als davon, wie hoch der Streitwert ist. Auch für eine Klage über einen Cent muss das richtige Ergebnis und darum das beste Vorgehen zur Findung desselben gefunden werden.
Zu dieser wird das persönliche Erscheinen aller Parteien
angeordnet.
Person C benötigt aber die Reisekosten um vor Gericht
erscheinen zu können. Diese werden Ihr auch vom Gericht
gezahlt. Das Verfahren wird durch Verurteilung gegen die
Partei B beendet.
Da ist natürlich Pech, denn dann trägt B ja nun auch alle Kosten gem. § 91 ZPO.
Nun bekommt Partei B ein Schreiben (kein
Beschluss) das sie auch die ausgelegten Reisekosten für die
Partei C zu tragen hat.
Das deckt sich m. E. mit § 101 ZPO:
http://dejure.org/gesetze/ZPO/101.html
Ist das rechtens ??? Es war doch eine Anordnung des Gerichts!
Nun ja, ein Sachverständiger z.B. kommt auch auf Anordnung des Gerichts. Das Gericht zahlt aber doch nicht dafür!
Levay