Was geschieht mit einem 'Titel'?

Gläubiger G erwirkt gegen Schuldner S einen sog. „Titel“.
S zahlt seine Schulden vollständig an G.
Was passiert nun mit dem Titel? Muß G diesen an S herausgeben oder muß S den Titel von G verlangen (Bring-/Holschuld)?

Was passiert, wenn G trotz Zahlung der Schuld den Titel behält und nach über 20 Jahren die Begleichung der Schulden nochmals fordert?

Der Titel kann herausverlangt werden, ja, das ergibt sich aus einer Gesetzesanalogie, steht also nicht ganz ausdrücklich im Gesetz.

Wird der Titel nicht herausgegeben, kann darauf geklagt werden.

Wird das nicht getan, und kommt der Gläubiger nach 20 Jahren auf die Idee, noch einmal zu vollstrecken, so kann dagegen geklagt werden. Der Schuldner muss dann aber nachweisen können, dass er die Forderung aus dem Titel schon beglichen hat. Kann er das, wird das Gericht durch ein Gestaltungsurteil dem Titel seine Vollstreckbarkeit nehmen.

Levay