Rechtliche Bindung von Entscheidung des Landtags?

Von: , Frage gestellt am So, 8. Feb 2009

Hallo zusammen!

Kürzlich hatte ich ja schon einmal gefragt wie lange der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtages idR so braucht, bis er eine Entscheidung findet.

In unserem fiktiven Fall liegt die Entscheidung nun vor: Der Petitionsausschuss hat zu Gunsten des Antragsstellers entschlossen.

Ist das nun rechtlich bindend, oder kann die Staatsanwaltschaft (gegen die petiert wurde) das Ganze erneut einfach ignorieren? Im vorliegenden Fall gäbe es beispielsweise auch schon eine Entscheidung eines Amtsgerichtes, welches der Staatsanwaltschaft eben das gleiche auch schon auferlegt hatte wie jetzt der Landtag.

Danke!

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