auktions-kauf-jetzt defekt?

Von: , Frage gestellt am So, 14. Jan 2001

hallo
ich habe über eine auktion ein hardware-teil verkauft, habe ausdrück drauf hingewiesen das ich es nicht testen konnte-und daher ohne garantie ist.deswegen hab ich es auch sehr sehr günstig verkauft!
[ich wusste echt nicht ob es geht oder nicht]
jetzt,hat er mich angeschrieben und es war wirklich defekt-will´s geld zurück
[nach nen bissel umhören ist mir dan gesagt worden das überwiegend die betrüger ungeprüfte ware ohne garantie verkaufen,will jetzt nicht als betrüger darstehn........]
nur,wer sagt mir den jetzt das nicht er irgend wie schei.. gebaut hat mit dem teil und jetzt nur heil aus der sache raus will.(da ichs nicht überprüfen kann-auch jetzt noch nicht!)

was soll ich jetzt machen???????


hoffe auf tipps!
vielen
dank

10 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
    Re: auktions-kauf-jetzt defekt?

    hallo
    Stell dir vor, du wärst der Käufer. Du müsstest feststellen, daß das garantielose, billige Teil defekt wäre.
    Was würdest du von dem Verkäufer erwarten.
    grüsse
    grey

    PS: Ich würde dem Käufer das Geld zurückzahlen.

    • Antwort von nach 21 Stunden hilfreich
      Re^2: auktions-kauf-jetzt defekt?

      hallo
      Stell dir vor, du wärst der Käufer. Du müsstest feststellen,
      daß das garantielose, billige Teil defekt wäre.
      Was würdest du von dem Verkäufer erwarten.
      grüsse
      grey
      Ich würde vom Verkäufer nichts erwarten, denn niemand zwingt mich, einen Vertrag zu unterschreiben, in dem die Gewährleistung ausgeschlossen ist - da ist man dann schon selbst schuld, abgesehen davon, dass es im konkreten Fall sogar einen ausdrücklichen Hinweis gab, dass nicht klar ist, ob das Teil funktioniert.

      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        Re^3: auktions-kauf-jetzt defekt?

        Hallo Tom, Ich würde vom Verkäufer nichts erwarten, denn niemand zwingt
        mich, einen Vertrag zu unterschreiben, in dem die
        Gewährleistung ausgeschlossen ist - da ist man dann schon
        selbst schuld, abgesehen davon, dass es im konkreten Fall
        sogar einen ausdrücklichen Hinweis gab, dass nicht klar ist,
        ob das Teil funktioniert.
        Klar ist man selbst "schuld", wenn man so einen Vertrag eingeht.
        Hier gehts auch nicht darum, wie die rechtliche Situation ist.
        Ich jedoch würde das Geld zurückerstatten und die Ware zurücknehmen. Du würdest dich auch freuen, wenn du es auch nicht erwarten würdest.
        grüsse
        grey

        • Antwort von nach einem Tag hilfreich
          Re^4: auktions-kauf-jetzt defekt?

          Natürlich würde ich mich freuen - und von einem Unternehmer bei dem ich Kunde bin würde ich mir ja Kulanz erwarten, aber nicht unbedingt von einem Privatmann, mit dem ich einmal ein Geschäft mache. Ich habe das erste Posting allerdings schon so verstanden, dass der Hinweis deutlich genug war, daher würde ich im konkreten Fall die Ware nicht zurücknehmen.

          • Antwort von nach einem Tag hilfreich
            Ebenso!

            Ich habe das erste Posting allerdings schon so verstanden, dass der Hinweis deutlich genug war, daher würde
            ich im konkreten Fall die Ware nicht zurücknehmen.
            Ich habe es genauso verstanden, dem Käufer musste klar sein, dass der Verkäufer nicht weiß, ob das Teil funktioniert! Also würde ich es als Verkäufer auch nicht zurücknehmen. Zumindest besteht dazu keine Verpflichtung.

            Das Problem bei den Online-Ersteigerungen sind ja z.T. auch die Versandkosten. Würde der Verkäufer es jetzt zurücknehmen, verlangt der Käufer ggf. auch Erstattung (teilweiser) Portokosten?? Das lohnt sich in der Regel für beide nicht (es sei denn, es ist ein wirklich teurer Artikel gewesen)!

            Das höchste, was ich als Verkäufer machen würde, ist dem Käufer anzubieten, einen Teil des Verkaufspreises zurückzuerstatten. Das ist in so einem Fall aber eindeutig dem Verkäufer überlassen. Ich gehe mal davon aus, er dachte eigentlich, dass das Teil in Ordnung ist und hat jetzt ein schlechtes Gewissen. Dann würde ich an seiner Stelle tatsächlich eine Teil-Rückerstattung anbieten! Hier kommt es dann u.a. auf bisherige Bewertungen des Käufers an und ob er beim Kontakt einen zuverlässigen Eindruck machte!

            Ansonsten würde ich auch eine negative Bewertung in Kauf nehmen (die man ja auch kommentieren kann)!

            Gruß
            Jeanny

  2. Antwort von nach 7 Stunden hilfreich
    Re: auktions-kauf-jetzt defekt?

    Hi Martin

    Mir ist ähnliches (ebenfalls als Verkäufer) passiert. Ich hab dann kurzerhand den Artikel zurückgenommen und ihn erneut versteigert - diesmal aber mit dem deutlichen Hinweis das er defekt ist.

    grüßle
    Frank K.

  3. Antwort von nach 21 Stunden hilfreich
    nicht zurücknehmen

    hallo
    ich habe über eine auktion ein hardware-teil verkauft, habe
    ausdrück drauf hingewiesen das ich es nicht testen konnte-und
    daher ohne garantie ist.deswegen hab ich es auch sehr sehr
    günstig verkauft!
    Wenn du ohnehin darauf hingewiesen hast, dass du nicht weißt, ob die Sache funktioniert, dann bist du vertraglich auch nicht dazu verpflichtet, eine funktionierende Sache zu liefern. Dein Käufer hat das Risiko halt auf sich genommen. Also zivilrechtlich wird dir der Käufer nicht an können.

    Ich schließe aus deinem Posting, dass du die Sache nicht als Unternehmer verkauft hast, denn sonst müsste man die ganze Sache noch etwas genauer prüfen. [ich wusste echt nicht ob es geht oder nicht]
    jetzt,hat er mich angeschrieben und es war wirklich
    defekt-will´s geld zurück
    [nach nen bissel umhören ist mir dan gesagt worden das
    überwiegend die betrüger ungeprüfte ware ohne garantie
    verkaufen,will jetzt nicht als betrüger darstehn........]
    nur,wer sagt mir den jetzt das nicht er irgend wie schei..
    gebaut hat mit dem teil und jetzt nur heil aus der sache raus
    will.(da ichs nicht überprüfen kann-auch jetzt noch nicht!)
    Du bist natürlich kein Betrüger, denn denn du hast den Käufer ja nicht einmal getäuscht, also es ist nicht einmal das äußere Tatbild eines Betrugs erfüllt.

    Ich würde daher gar nichts machen oder eventuell den Käufer höflich darauf hinweisen, dass du bereits vor Vertragsschluss darauf hingewiesen hast, dass dir nicht bekannt ist, ob das Teil funktioniert.

    • Antwort von nach 22 Stunden 1 hilfreich
      Re: Es gibt noch mehr zwischen Himmel und Erde...

      ...als die Paragraphen.
      Formal korrekt kann auch daneben sein. Fragt sich, wie deutlich der Hinweis war. Ich würde mich jedenfalls nur auf die Hinterbeine stellen, wenn ich genau wüßte, den Gegenstand in brauchbarem Zustand verschickt zu haben. Wenn der Hinweis auch nur eine Spur von Unklarheit in sich trug (z. B. "keine Garantie", aber die gibts von Privatleuten ohnerhin nicht), muß sich der Käufer geprellt fühlen.

      Genau für solche Fälle hat z. B. ebay ein Bewertungssystem von Käufern und Anbietern eingeführt, um solche Leute fern zu halten, die auf ihr formales Recht pochen, aber letztlich das Vertrauen in Internet-Käufe erschüttern.

      Ich würde deshalb auf die paar Mark verzichten, den Artikel anstandslos zurück nehmen und mit eindeutigem Hinweis nochmals anbieten (oder entsorgen).

      Gruß
      Wolfgang

      • Antwort von nach 22 Stunden 1 hilfreich
        Juristisches Forum - juristische Antwort

        Ich bin davon ausgegangen, dass der Hinweis deutlich war, sonst ist die Sache anders.

        Aber es ist natürlich klar, dass die rechtlich mögliche Vorgangsweise nicht immer "wirtschaftlich" richtig ist, aber: Erstens handelt es sich um ein juristisches Forum, daher eine juristische Antwort und zweitens handelt es sich nicht um einen Unternehmer, der öfter mal Kulanz üben sollte, um Kundenservice zu bieten, sondern um eine Privatperson. Bei ebay gibt es ein Bewertungsforum, das ist richtig, und die Bewertungen kann man seit einiger Zeit auch kommentieren, sodass man sich gegen ungerechtfertigte Anschuldigungen problemlos zur Wehr setzen kann.

        Noch ein Hinweis: Gewährleistung gibt es bei allen Kaufverträgen, auch zwischen Privatpersonen. Nur kann diese eben vertraglich ausgeschlossen werden - dies bedarf allerdings der Zustimmung beider Parteien - daher auch keine Schutzbedürftigkeit des Käufers!



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