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Re: Wann ist Vertrag zustandegekommen?
Wenn eine Firma auf eine Anfrage hin ein verbindliches Angebot
mit Bindungsfrist abgegeben hat, wann kommt dann der Vertrag
zwischen Käufer und Verkäufer zustande? Durch den Auftrag oder
erst durch die Auftragsbestätigung?
Das ist abstrakt nicht eindeutig zu beantworten; maßgeblich sind vielmehr die Umstände des Falles, insbesondere die Inhalte der einzelnen Erklärungen. Bestimmt etwa erstmals das von Ihnen so genannte "verbindliche Angebot" die wesentlichen Merkmale des Vertrags (insb. Art und Umfang der versprochenen Leistung, Höhe des Entgelts), so wird der Vertrag in der Regel erst mit Zugang der "Auftragsbestätigung" geschlossen. Finden sich diese Angaben dagegen bereits in der "Anfrage", so kann der Vertrag durchaus auch bereits mit Übersendung des "verbindlichen Angebots" zustandegekommen sein. Keinesfalls allein entscheidend ist jedenfalls die Bezeichnung der Erklärung als "Anfrage", "verbindliches Angebot" oder "Auftragsbestätigung".