AGG und BGleiG

Hallo an alle,

was ist denn bitte der Unterschied zwischen
AGG - Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
und
BGleiG - Bundesgleichstellungsgesetz

Ich verstehs nicht. Oder ist die eine Bezeichnung nur eine neue und die andere die alte Bezeichnung?

Danke für Antworten!

LG
Jasmin

Hallo Jasmin,

der Anwendungsbereich, das BGleG ist vollständig ausgeschrieben das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes und das AGG ist einerseits weiter, will nicht nur die Geschlechterdiskriminierung verhindern, sondern auch Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität und andererseits auch das Beamtenverhältnis, das Arbeitsverhältnis und den allgemeinen Zivilrechtsverkehr.

Das AGG regelt sein Verhältnis zu anderen Vorschriften so, dass auch spezielle Benachteiligungsverbote oder Bevorzugungsgebote nicht abgelöst werden, also durchaus beide Gesetze nebeneinander existieren: Die Geltung sonstiger Benachteiligungsverbote oder Gebote der Gleichbehandlung wird durch dieses Gesetz nicht berührt. Dies gilt auch für öffentlich-rechtliche Vorschriften, die dem Schutz bestimmter Personengruppen dienen.

VG
EK

Hallo,

und vielen dank für Deien Antwort!

Also bei Stellenausschreibungen / Bewerbungsverfahren gilt das AGG (weil auch Diskriminierung bzgl. Rasse, Religion usw. ausgeschlossen werden muss)

Richtig?

LG
jasmin

Huhu!

Nein, das AGG gilt, weil es einen allgemeineren Anwendungsbereich hat als das andere Gesetz - dieses bezieht sich auf die Verwaltung und die Gerichte des Bundes.