Jugendschutzgesetz

Von: , Frage gestellt am Fr, 27. Mär 2009

Hallo, ich habe von einem Arbeitskolegen gehört das er seinem 14. Jahre alten Sohn Zigaretten holen, geschickt hat. Er hat ihm einfach einen Zettel ausgedruckt, er konnte nicht selber gehn da er einen Hexenschuss hatte. Jetzt wollte ich allgemein mal Fragen ob so etwas geht.

Mit freundlichen Grüßen,
pc-life

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 6 Minuten 0 hilfreich
    Re: Jugendschutzgesetz

    Hallo!

    Klar geht sowas, es passiert wohlmehrfach täglich.

    Falls Deine Frage aber war, ob der Händler die Zigaretten aushändigen darf, so ist sie klar mit "Nein" zu beantworten. Die Abgabe von Tabakwaren an Jugendliche ist verboten, auch wenn der Vater daneben steht.

    • Antwort von nach 12 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Jugendschutzgesetz

      Ich danke dir für die schnelle Antwort.

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