Stromanbieterwechsel und Tarifgrenze
Von: , Frage gestellt am Mo, 4. Mai 2009
Hallo,
ein Stromanbieter verlangt bis zu einer bestimmten Verbrauchsmenge einen monatlichen Grundpreis und einen Arbeitspreis in Cent/kWh.
Liegt der Kunde oberhalb der Grenze, entfällt der monatliche Grundpreis und sinkt der Arbeitspreis.
Wenn nun der Kunde im Laufe des Jahres zu einem anderen Anbieter wechselt, liegt er zum Wechselzeitpunkt noch unter der angesprochenen Grenze.
Bekommt er nun zwangsläufig den teureren Tarf mit Grundpreis berechnet, oder hat der ein Anrecht darauf, dass hochgerechnet wird, wieviel im Jahr zusammengekommen wäre, wenn er da geblieben wäre, und er so anteilsmäßig den gewohnten günstigeren Tarif bekommt?
Grüße
Carsten
