Hallo,
ist es strafbar, nach einer Zeugenaussage bei der Polizei selbiger den neuen Wohnort nicht mitzuteilen, wenn es dann doch zu einer Verhandlung kommt? Sodass die Vorladung zum Gerichtstermin nicht ankommt?
Hallo,
ist es strafbar, nach einer Zeugenaussage bei der Polizei selbiger den neuen Wohnort nicht mitzuteilen, wenn es dann doch zu einer Verhandlung kommt? Sodass die Vorladung zum Gerichtstermin nicht ankommt?
Wieso sollte die Polizei auf so eine Mitteilung angewiesen sein? Sofern immer ordnungsgemäß eine Um/Anmeldung am Wohnort stattfindet weiß die Polizei auch, wo man seinen Wohnsitz hat - genauso wie ein etwaiges Gericht.
Das pflichtwidrige Unterlassen einer An/Ummeldung ist allerdings eine Ordnungswidrigkeit.
Gruß Andreas
Warum machst Du Dich überhaupt auf den Weg zur Polizei, wenn Du (aus welchen Gründen auch immer) Dich gerne aus einer Sache raushalten willst oder nicht gerne da auftauchen willst.
An Deiner Stelle würde ich bei Deinen Bedenken doch froh sein, wenn ich nur vor Gericht meine Aussage abgeben muß, um mich nicht mit evtl. Widersprüchen zur Polizeiaussage selbst in Bedrängnis zu bringen.