Zeugenaussage
Von: , Frage gestellt am Sa, 9. Mai 2009
Hallo,
ist es strafbar, nach einer Zeugenaussage bei der Polizei selbiger den neuen Wohnort nicht mitzuteilen, wenn es dann doch zu einer Verhandlung kommt? Sodass die Vorladung zum Gerichtstermin nicht ankommt?
