Urheberrecht Schriften und Bildchen
Von: , Frage gestellt am Di, 19. Mai 2009
Hallo Wissende,
nehmen wir mal an, Person P gründet eine Firma. Da anfangs noch genug Zeit für Spielereien ist, entwirft sie Logo für Briefpapier/Visitenkarten/Werbematerial selber.
Darf sie rechtlich dafür alle Schriften ihres Textverarbeitungsprogrammes nehmen? Wie sieht es aus mit "Bildchen", also Grafiken, die sich im Softwarepaket z.B. in Präsentationssoftware verstecken?
Beste Grüße
Uli
