Aufhebung eines Haftbefehls wg Forderung
Von: , Frage gestellt am Do, 21. Mai 2009
Hallo liebe Experten,
ich habe folgende Frage:
angenommen, ein Gläubiger hat einen Titel und einen Haftbefehl gegen einen Schuldner erwirkt. Wenn der Schuldner nun die letzte Rate beim Gläubiger bezahlt hätte, was müsste der Gläubiger tun, um den gegen den Schuldner bewirkten Haftbefehl aufheben zu lassen?
Vielen Dank schom mal vorab,
ClaudiaK
