Aufhebung eines Haftbefehls wg Forderung

Von: , Frage gestellt am Do, 21. Mai 2009

Hallo liebe Experten,

ich habe folgende Frage:
angenommen, ein Gläubiger hat einen Titel und einen Haftbefehl gegen einen Schuldner erwirkt. Wenn der Schuldner nun die letzte Rate beim Gläubiger bezahlt hätte, was müsste der Gläubiger tun, um den gegen den Schuldner bewirkten Haftbefehl aufheben zu lassen?

Vielen Dank schom mal vorab,
ClaudiaK

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Aufhebung eines Haftbefehls wg Forderung

    Hallo! was müsste der
    Gläubiger tun, um den gegen den Schuldner bewirkten Haftbefehl
    aufheben zu lassen?
    Nichts, das ist Sache des Schuldners. Der Gläubiger ist verpflichtet, dem Schuldner auf Verlangen den Titel zukommen zu lassen und die vollständige Befriedigung zu bestätigen. Damit kann dann der Schuldner zum Vollstreckungsgericht gehen und die Aufhebung des Haftbefehls beantragen.

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Aufhebung eines Haftbefehls wg Forderung

      Guten Tag, Hallo!

      Danke, die Antwort hat mir weitergeholfen

  2. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Aufhebung eines Haftbefehls wg Forderung

    Haftbefehl ist Haftbefehl.

    Da gibt es nix mehr zu erwirken.

    Das macht dann jetzt der Staatsanwalt.

    Gruß!

    Horst

    • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Aufhebung eines Haftbefehls wg Forderung

      Hallo!

      Und: Hä? Staatsanwalt?

      • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Aufhebung eines Haftbefehls wg Forderung

        Tja... Barbara Salesch ist überall..

        Es geht vermutlich um den Haftbefehl zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung - der wird definitiv nei vom Staatsanwalt verfolgt, da Geldchulden nun mal keine Straftaten sind..

        Es ist richtig, was hier gesagt wurde: In der Regel müsste der Haftbefehl ausgehändigt werden, ebenso wie der erwirkte Schuldtitel. Der ehemalige Schuldner müsste zudem verlangen können, dass der Eintrag im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes verschwindet. Dort sind ausgestellte Haftbefehle mit HA und dem Datum vermerkt.

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