erneut: Auswirkungen des EU-„Glühlampenverbotes“
Von: , Frage gestellt am So, 24. Mai 2009
Hallo zusammen!
Wegen eines umfangreichen Arbeitsschutz-Seminars und der Nachbereitung komme ich erst heute zum Thema zurück. Leider ist mein Artikel „Auswirkungen des EU-‚Glühlampenverbotes' “ schon im Archiv:
http://www.wer-weiss-was.de/article/5179441
Bis auf wenige Ausnahmen (z. B. exc und xstrom) sind viele Antworten nicht zum Thema passend und nachweislich physikalisch falsch.
Übrigens: Zur Vermeidung von Blindstrom, der die E-Versorger viel kostet, aber von (Groß-)Verbrauchern oft nicht bezahlt wird, schreiben die Versorger seit Jahrzehnten bei großen Beleuchtungsanlagen mit Drosselspulen den Einbau von Kompensations-Kondensatoren vor. Auf Nachfrage bei o. g. Seminar hieß es, das sei immer noch der Fall – und auch der „Halogen-Effekt“ wurde bestätigt.
Nur: Hätte ich technische Details diskutieren wollen, hätte ich das Brett „Elektronik/Elektro in Haus & Haushalt“ gewählt. Hier geht es aber um „Allgemeine Rechtsfragen“.
Müssen sich die EU-Bürger mit dem „Glühlampenverbot“ (auch bezogen auf die technischen Hinweise) abfinden? Welche Behörde ersetzt z. B. die Kosten für den Austausch von Dimmern gegen Schalter und gedimmte Außenleuchten gegen ungedimmte?
Selbst die Zeitschrift FOCUS berichtete kürzlich über dieses unsinnige „Glühlampenverbot“.
Hat jemand konkrete Hinweise?
Gruß
Black Eddy
