Pool mit Hausgemeinschaft- rechtlicheBestimmungen?

Von: , Frage gestellt am Di, 26. Mai 2009

Hallo,

darf man einen Pool 457x107 mit einer Hausgemeinschaft zusammen einfach aufstellen oder braucht man da eine ständige Aufsichtsperson? Oder gibt es andere rechtliche Bestimmungen. Und wer haftet wenn etwas passiert, wenn eine Gemeinschaft den Pool zusammen gekauft hat?

Grüße
Journalistin88

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