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Re: Verbotswidrig geparktes KfZ
Hallo!
Die Wahrscheinlichkeit, dass du etwas bekommst, halte ich für gering.
Mindestens mitschuld wirst du sicherlich sein, aber: es wäre einmal zu prüfen, warum dort ein Halteverbot steht -> sog. Frage nach dem Schutzzweck der Norm. Steht das Schild zB deshalb da, da die Stelle sehr unübersichtlich ist, wäre die Sache etwas
besser für dich, jedenfalls wenn du vorwärts gefahren wärst. Das Problem ist, dass du rückwärts gefahren bist und es stellt sich die Frage, ob es ein Halteverbotsschild gibt, welches auch den Rückwärtsfahrenden schützen soll.
Aus deinen Angaben heraus, kann man seriöserweise keine wirklich verbindliche Auskunft geben, allerdings halte ich die Wahrscheinlichkeit nicht für besonders hoch, dass du etwas bekommst. Eine genauere Prüfung wäre aber durchaus sinnvoll. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann würde ich diese einmal in Anspruch nehmen, denn dann hast du ja ohnehin kein Risiko. Sonst kann man sich vielleicht irgendwie vergleichen, also wenn du keine RS-Versicherung hast, dann probier es einmal mit ein bisschen verhandeln. Vielleicht zahlt dein Unfallgegner auch etwas freiwillig (solche Leute gibt's auch).
Gruß
Thomas Ö