Verbotswidrig geparktes KfZ

Von: , Frage gestellt am Fr, 26. Jan 2001

Ich bin in der Dunkelheit rückwärts gegen ein im absoluten Halteverbot stehendes und nicht beleuchtetes Fahrzeug gefahren.
Kann ich gegen den Halter bzw. Fahrer diese Fahrzeuges Schadensersatzansprüche stellen?
MfG
Heinz

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 33 Minuten hilfreich
    Wer fährt ist Schuld...

    ...sagt ein Sprichwort. Wer Rückwärtsfährt immer.

    Hallo Heinz,

    §9 der STVO sagt eindeutig, daß wenn der rückwärtige Fahrraum nicht einzusehen ist, Du einen Einweiser brauchst. Hast Du keinen, muß das Rückwärtsfahren unterbleiben. (OLG Schleswig VerkMitt. 1973 Nr. 73)

    Fazit: Nein. Du wirst sogar für den Schaden am gegnerischen Fahrzeug aufkommen müssen.

    gruß

    dennis

    http://de.photos.yahoo.com/bc/lischerd?d&.flabel=fld...

  2. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: Verbotswidrig geparktes KfZ

    Hiho

    So hart es auch klingt du bist selbsr schuld. Du hast beim Rückwärtsfahren eine besondere Sorgfaltspflicht. Unabhängig
    vom Unfall kann natürlich die Ordnungswidrigkeit die der andere
    Fahrzeugführer begangen hat ( Parken im Halverbot ) auch mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige durch die Polizei geahndet
    werden. Aber i.d.R. kann ein parkendes Fahrzeug keinen Unfall verursachen ( außer es rollt mangels Sicherung auf ein anderes )

    MfG [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: Verbotswidrig geparktes KfZ

    Leider nein,

    habe das Problem auch schon gehabt.

    Aber stell dir mal vor da hätte ein schlecht beleuchteter Fußgänger gestanden(hört sich doof an <g>), hättest du ihn deswegen umfahren können?

    Michael [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  4. Antwort von nach 15 Stunden hilfreich
    Re: Verbotswidrig geparktes KfZ

    Hallo!

    Die Wahrscheinlichkeit, dass du etwas bekommst, halte ich für gering.

    Mindestens mitschuld wirst du sicherlich sein, aber: es wäre einmal zu prüfen, warum dort ein Halteverbot steht -> sog. Frage nach dem Schutzzweck der Norm. Steht das Schild zB deshalb da, da die Stelle sehr unübersichtlich ist, wäre die Sache etwas
    besser für dich, jedenfalls wenn du vorwärts gefahren wärst. Das Problem ist, dass du rückwärts gefahren bist und es stellt sich die Frage, ob es ein Halteverbotsschild gibt, welches auch den Rückwärtsfahrenden schützen soll.

    Aus deinen Angaben heraus, kann man seriöserweise keine wirklich verbindliche Auskunft geben, allerdings halte ich die Wahrscheinlichkeit nicht für besonders hoch, dass du etwas bekommst. Eine genauere Prüfung wäre aber durchaus sinnvoll. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann würde ich diese einmal in Anspruch nehmen, denn dann hast du ja ohnehin kein Risiko. Sonst kann man sich vielleicht irgendwie vergleichen, also wenn du keine RS-Versicherung hast, dann probier es einmal mit ein bisschen verhandeln. Vielleicht zahlt dein Unfallgegner auch etwas freiwillig (solche Leute gibt's auch).

    Gruß
    Thomas Ö

  5. Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
    Re: Verbotswidrig geparktes KfZ

    Hi,
    ich habe zu nah an einer Kreuzung geparkt, also 5m-Regel nicht eingehalten.
    Es war aber massig Platz, also lag keine Behinderung vor. Ein etwas zu mutig um die Ecke ziehender LKW hat das Auto erwischt, wurde von der Polizei aufgenommen. Ergebnis:

    LKW ist allein Schuld, ich hatte 20 DM wegen falschen Parken zu zahlen.

    Gruß,
    Micha

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