hab eine Frage zum Sorgerecht.
Vater und Mutter leben zusammen. Sind nicht verheiratet und haben ein Kind zusammen. Mama hat aber, wegen unverheiratet, das alleinige Sorgerecht. Jetzt sirbt die Mama. Bekommt der Vater dann automatisch das Sorgerecht, oder das Jugendamt? Wenn z. B. ihre Eltern das Kind bei sich aufnehmen möchten, könnte der Vater dann Probleme bekommen?
Vielen Dank für Antworten!
Noch nen schönen Sonntag,
Wenn der einzig Sorgeberechtigte stirbt, wird das Jugendamt sich in aller Regel um die gerichtliche Klärung der Sorgerechtslage bemühen.
Ob dann am Ende der andere Elternteil Sorgeberechtigter wird, wird das Gericht nach Durchführung des Verfahrens entscheiden. Wenn die Kontakte des anderen Elternteils zum Kind aber gut sind und keine Zweifel an der Erziehungsfähigkeit bestehen, geschieht es aber häufig, dass der überlebende Elternteil die elterliche Sorge erhält.
Ist der Vater anerkannt bzw. ist seine Vaterschaft (§§ 1594 ff. BGB) eingetragen? Wenn ja, wird per Amt ein neuer Sorgeberechtigter gesucht, ein „anerkannter“ Vater hätte dann natürlich Vorrang und würde mit Sicherheit erst mal an erster Stelle stehen.
Automatisch geht das Sorgerecht aber immer erst mal auf das Jugendamt über, nur geben die das halt entsprechend weiter. Festlegen kann man das als Mutter durch Abgabe einer Sorgeerklärung zu Gunsten des Vaters.
laut diverser höchstrichterlicher Urteile haben Eltern ob mit oder ohne Sorgerecht den „Vortritt“, wenn der andere Elternteil eines minderjährigen Kindes mit Sorgerecht verstirbt.
Das Jugendamt hat u. U. als „Zwischenlösung“ bis zur entgültigen Klärung das Sorgerecht. Das muss aber nicht unbedingt sein. Wenn der überlebende nichtsorgeberechtigte Elternteil sich sofort bei Gericht um das Sorgerecht kümmert, wird es ihm im Normalfall übertragen.
Normalfall bedeutet, dass er erziehungsgeeignet ist. Nicht in größerem Umfang straffällig und auch zeitlich die Betreuung wuppen kann.
Großeltern werden oftmals nicht soooo gerne genommen, weil sie meist schon älter sind.
Damit das Kind nicht zusätzlich zum Verlust der Mutter auch noch evtl. den Vater verliert bzw. das Kind in Sorgerechtsstreitigkeiten „zermahlen“ wird, sollte eine Sorgerechtserklärung für gemeinsames Sorgerecht gemacht werden.