Hundebeisserei mit Folgen
Von: , Frage gestellt am Di, 9. Jun 2009
Hallo!
Nehmen wir an, folgendes hat sich zugetragen: Zwei Hunde laufen in einer Gegend frei neben ihren Besitzern. Auf Sichtweite bemerkt Halter A den anderen Hund mit Halterin B und legt seinen Hund neben sich ins 'Platz'. Halterin B kommt noch nicht in Rufweite, um den eventuellen Umgang vorab klären zu können, als sich sich ihr Hund von ihr löst und zu A rennt. Er fällt ohne Ansatz den nach wie vor liegenden Hund von A an. Dieser versucht auszuweichen, Hund B setzt nach. Es kommt zu einer Beisserei, in dessen Verlauf Hund A verletzt wird. Die Beisserei wird erst durch die ankommende Halterin B beendet.
Hund A muss ärztlich mehrfach und kostspielig behandelt werden. Die Hundehalterhaftpflicht von B zahlt aber nur 50% des Schadens, weil Hund A nicht angeleint war. Dazu gibt es wohl einschlägige Urteile. Sind die auch anwendbar, obwohl Hund A ja gehorsam im Platz direkt neben seinem Halter lag? Wie wird 'angeleint' definiert? (okay, klingt doof.) Muss es eine physische Leine sein oder reicht eine Vorrichtung zur Einwirkung auf den Hund wie z.B. ein Funkhalsband mit Tonsignalen, auf das der Hund trainiert ist?
Und letztlich: Bleibt A auf der Hälfte des Schadens sitzen?
Fragen über Fragen.
Liebe Grüße,
Swantje
Nehmen wir an, folgendes hat sich zugetragen: Zwei Hunde laufen in einer Gegend frei neben ihren Besitzern. Auf Sichtweite bemerkt Halter A den anderen Hund mit Halterin B und legt seinen Hund neben sich ins 'Platz'. Halterin B kommt noch nicht in Rufweite, um den eventuellen Umgang vorab klären zu können, als sich sich ihr Hund von ihr löst und zu A rennt. Er fällt ohne Ansatz den nach wie vor liegenden Hund von A an. Dieser versucht auszuweichen, Hund B setzt nach. Es kommt zu einer Beisserei, in dessen Verlauf Hund A verletzt wird. Die Beisserei wird erst durch die ankommende Halterin B beendet.
Hund A muss ärztlich mehrfach und kostspielig behandelt werden. Die Hundehalterhaftpflicht von B zahlt aber nur 50% des Schadens, weil Hund A nicht angeleint war. Dazu gibt es wohl einschlägige Urteile. Sind die auch anwendbar, obwohl Hund A ja gehorsam im Platz direkt neben seinem Halter lag? Wie wird 'angeleint' definiert? (okay, klingt doof.) Muss es eine physische Leine sein oder reicht eine Vorrichtung zur Einwirkung auf den Hund wie z.B. ein Funkhalsband mit Tonsignalen, auf das der Hund trainiert ist?
Und letztlich: Bleibt A auf der Hälfte des Schadens sitzen?
Fragen über Fragen.
Liebe Grüße,
Swantje
