Insolvenzverfahren

Von: , Frage gestellt am Fr, 12. Jun 2009

Hallo,

ich habe hier in meiner Schulaufgabe stehen: "Im Mai 2008 wird über das Vermögen des Kunden ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Im Dezember 2008 teilt das Amtsgericht mit, dass das Insolvenzverfahren des Kunden mangels Masse nicht eröffnet wurde."

Was heißt hier "mangels Masse",was muss ich mir darunter vorstellen?

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 7 Minuten 1 hilfreich
    Re: Insolvenzverfahren

    Huhu!

    Gerichte fangen immer erst dann an zu arbeiten, wenn die Kostenfrager geklärt ist. Und wenn jemand Insolvenz beantragt, aber nur so wenig hat, dass noch nicht mal die Kosten dabei rausspringen würden, winkt das Gericht dankend ab.

    Nachlesen kann man das in § 207 InsO.

    • Antwort von nach 37 Minuten 3 hilfreich
      Re^2: Insolvenzverfahren

      Soweit eine Einstellung gem. § 207 Inso efolgt war das Verfahren bereits eröffnet; soweit das Verfahren aufgrund einer die die Verfahrenskosten deckenden Masse erst gar nicht eröffnet wird, sind §§ 26, 4a InsO einschlägig.

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