Ist es legal, aus dem Gefängnis auszubrechen ?

Von: , Frage gestellt am Sa, 13. Jun 2009

Guten Tag,

Ist es legal, aus dem Gefängnis auszubrechen ?
Abgesehen davon, weitere Straftaten wie Körperverletzung oder Sachbeschädigung zu begehen.
Ist also das reine Vorgehen, des Ausbrechens legal?

Ich meine nämlich mal gehört zu haben, dass der reine Vorgang legal wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolaj

22 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Ja

    Man kann doch auch eine einfache Frage einfach beantworten, ohne aufs Archiv oder Google zu verweisen...

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re: Ja

      Man kann doch auch eine einfache Frage einfach beantworten,
      ohne aufs Archiv oder Google zu verweisen..
      Man kann aber auch falsch antworten, anstatt auf eine ähnliche Diskussion zu verweisen.

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Nein

    Ohne mit den Einzelheiten des Strafvollzugsrechts vertraut zu sein, würde ich mein gesamtes Vermögen (das freilich nicht sehr groß ist) darauf verwetten, dass das nicht legal ist. Legal ist ja nur etwas, das nicht gegen die Rechtsordnung verstößt, und ein Gefanger wird ja wohl - womöglich konkretisiert durch Gefängnisordnungen oder dergleichen - die Pflicht haben, im Gefängnis zu bleiben.

    STRAFBAR ist es aber nicht.

    Levay

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re: Nein

      Bräuchten wir dann überhaupt noch Gefängnisse? Ich denke da an diesen Film mit James Garner, wo der einfach einen Strich malt und noch ein paar rote "Blutflecken" hinzufügt, um es dramatischer zu gestalten...

      Ich selbst musste mal unterschreiben, dass ich keine Gefangenen freilasse, obwohl ich nur in einem Büro arbeitete, das weit weg von jedem Gefangenen war. Aber ist tatsächlich ein Gefangener verpflichtet, da drin zu bleiben?

      Bringt mich echt zum Grübeln...

      • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
        Re^2: Nein

        Wäre er dazu nicht verpflichtet, könnte man einen Ausbruch nicht sanktionieren, oder? So stelle ich es mir vor. Und ich glaube nicht, dass ein Ausbruch keine Konsequenzen hat.

        Aber du weißt ja: IANAL

        Levay

        • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
          Re^3: Nein

          Bin jetzt noch ein bißchen mehr irritiert, weil Ulf's Link zu 2008 eine andere Auffasung wiedergibt.

          Hat sich da mittlerweile etwas geändert, oder verstehe ich dich falsch?

          Hier kurz der Wortlaut von damals:

          "Straftatbestände sanktionieren ein schädliches Verhalten. Es muss unmittelbar ein Rechtsgut verletzt (in bestimmten Fällen nur gefährdet) werden. Zum Beispiel eine Körperverletzung oder eine Vermögensschädigung. Wenn jemand aus einem Gefängnis ausbricht (und zwar ohne dabei Schaden anzurichten, siehe Ausgangspostion), dann ist das überhaupt nicht der Fall.

          Rechtsdogmatisch ist es noch einfacher: Es gibt keinen Straftatbestand, der den Ausbruch bestraft, also ist derselbe straffrei.

          Levay"

          • Antwort von nach 3 Stunden 1 hilfreich
            Re^4: Nein

            Bin jetzt noch ein bißchen mehr irritiert, weil Ulf's Link zu
            2008 eine andere Auffasung wiedergibt.
            Hallo,
            du darfst „illegal“ und „strafbar“ nicht gleichsetzen. Dann geht es auf.
            Grüße
            Ulf

            • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
              Re^5: Nein

              Richtig.

              Es ist vieles verboten, was nicht strafbar ist.

              Levay



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