Antwort von
nach 12 Stunden
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Re: Verjahrung bei Ordnungswidrigkeiten (Verkehr)
Guten Tag Lars (ein Gruß passt immer)
die Verjährungsfrist beträgt bis zum Erlass des Bußgeldbescheides drei Monate, danach sechs, wenn der Bescheid binnen 14 Tagen zugestellt wurde.
Die Frist wird jedoch durch verschiedene Maßnahmen der Behörde unterbrochen, d.h. sie beginnt von neuem.
Maßnahmen sind z.B.
- erste Anhörung des/der Betroffenen
- Adressermittlung,
- Bestellung eines Gutachtens
Nimm bitte mal folgenden Fall an:
Du fährst das Auto deines Nachbarn und bist zu schnell.
Dein Nachbar gibt an, nicht gefahren zu sein.
Eine Ermittlung durch die Polizei (Foto zeigen - "Kennen Sie den Mann?") erbringt, dass du gefahren bist.
Mittlerweile sind 2,5 Monate vergangen.
Dann wird eine Anhörung/schriftl.Verwarnung ausgestellt.
-Damit ist die Verjährung unterbrochen.
Dann kommt die Anhörung zurück (Verzogen)
Es erfolgt eine Anfrage an Meldeamt.
-Verjährung unterbrochen
Ergebnis_ neue Adresse nicht bekannt.
Dann wird der Außendienst beauftragt:
- Verjährung unterbrochen
Es kann also was dauern, bis die OWi verjährt ist.
Gruß
HaWeThie