Mietrecht - Nebenkosten

Von: , Frage gestellt am Mi, 31. Jan 2001

Hallo,

ich bin Mieter einer Doppelhaushälfte. Mein Vermieter reicht
regelmäßig die Erhebung der Grundsteuer durch die Gemeinde herein, mit der Bitte diese zu bezahlen.

Meine Frage: Zählt die Grundsteuer auch zu den vom Mieter
zu tragenden Nebenkosten. Ich bin da etwas unschlüssig.

Gruss
Oliver

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Ich bin mir nicht sicher....

    Hallo,

    ...aber ich meine, wenn es im Mietvertrag mit aufgeführt ist, ist es zulässig. Aber wie gesagt: Ich bin mir nicht sicher!

    Gruß
    Guido, der nur geantwortet hat, weil es sonst noch keiner getan hat...

    • Antwort von nach 8 Stunden hilfreich
      Aber nett von Dir !

      ... das du geantwortet hast.
      Dankeschön.

      Oliver [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 5 Stunden hilfreich
    Re: Mietrecht - Nebenkosten

    Hallo Oliver,

    die Grundsteuer ist zulässig. In Verträgen wird dabei von "öffentlichen Lasten des Grundstücks" gesprochen.
    Steht dagegen im Mietvertrag nur etwas von Hausgebühren oder städtischen Gebühren, muß der Mieter die Position Grundsteuer nicht bezahlen.
    Es verwundert mich nur, das der Vermieter den Grundsteuerbescheid von der Kommune direkt an Dich weiter gibt.
    Üblich wäre es, diese Kosten in der jährlichen Nebenkostenabrechnung zu verbuchen.

    Gruß
    roland

    • Antwort von nach 8 Stunden hilfreich
      Danke

      Hallo, Hallo Oliver,

      die Grundsteuer ist zulässig. In Verträgen wird dabei von
      "öffentlichen Lasten des Grundstücks" gesprochen.
      Muß ich mal nachschauen, hab den Vertrag nicht zur Hand. Steht dagegen im Mietvertrag nur etwas von Hausgebühren oder
      städtischen Gebühren, muß der Mieter die Position Grundsteuer
      nicht bezahlen.
      Es verwundert mich nur, das der Vermieter den
      Grundsteuerbescheid von der Kommune direkt an Dich weiter
      gibt.
      Naja, er macht sich das halt einfach. Ist mir aber nur Recht,
      schließlich kann ich durch die Originaldokumente die Betragshöhe ja auch gut kontrollieren. Üblich wäre es, diese Kosten in der jährlichen
      Nebenkostenabrechnung zu verbuchen.
      Das was ich letztes Jahr zuviel gezahlt hatte, bekam
      ich beim nächsten Bescheid der Gemeinde verrechnet.
      Ist somit dann kein Problem.
      Gruß
      roland
      Habe auch nur gefragt, da mir der Vermieter die Teppichbodenerneuerung mit einer Klausel aufgedrückt hat. Rechtlich unzuläßig wie sich herausstellte. Naja, da forscht man dann weiter, was denn noch so alles faul sein könnte.

      Danke.
      Oliver

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