Wer hat wann Anspruch auf den Pflichtteil?

Guten Tag,

Es wurden aus einem 3-Familienhaus 3 Eigentumswohnungen gebildet.Eine bekamen ein Mann von seiner Mutter in Folge einer vorweggenommenen Erbschaft mit Übernahme einer Teilschuld überschrieben.Die zweite Wohnung
bekam er später von der Mutter geschenkt.
Die dritte Wohnung soll nach dem Ableben der Mutter seine Schwester erben.
Wenn seine Schwester das Erbe ausschlägt,hat sie dann in irgendeiner Form Ansprüche auf ein Pflichtteil,wenn ihr Bruder die Wohnung dann übernimmt?
Und hat der Bruder seinerseits einen Anspruch auf ein Pflichtteil,wenn seine Schwester das Erbe annimmt?
Das Grundstück ist Gemeinschaftseigentum.
In der dritten Wohnung wohnt noch die Mutter.

Hi, wenn d. Schweater d. Erbe ausschlägt hat sie auch keinen Anspruch auf den Pflichtteil.
Ob der Bruder einen Anspruch auf d. Pflichtteil hat, hängt davon ab wie lang Schenkung u. Überschreibung der 2 Wohnungen an d. Sohn , beim Eintritt d. Erbfalles zurück liegen. Wobei es, moralisch gesehen, schon d. Hammer wäre wenn er dann noch d. Pflichtteil von d. Schwester einfordern würde!
Dann spielt noch eine rolle ob ein Testament vorhanden ist.
MfG ramses90.