Vorgerichtliche RA-Kosten durch MB hinfällig?

Guten Tag,

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

folgendes Problem… Sagen wir A hatte ein Konto bei der Postbank, welches gekündigt wurde, weil kein Geld mehr drauf einging. Soweit so gut. Nach der Kündigung verlangte Postbank noch einen Betrag von rund 80 €. Daraufhin wurde die Postbank angeschrieben ob Betrag in 2 x gezahlt werden kann. Postbank reagierte dann auch ca. 1 Monat später und zwar mit dem Inkassounternehmen. Jetzt waren es dann schon knapp 140 €. A versuchte bei diesem Inkassounternehmen anzurufen, doch hat keinen erreicht. Nach einer Woche hat A dann ein Fax geschrieben.

Inkasso reagierte auch prompt und zwar mit Anwalt. So, dann wurde Anwalt angeschrieben. Man beachte, jetzt waren es eine Gesamtforderung von 188 €.

Und das ganze nur, wegen 2 Raten. Kurz und knapp auf jeden Fall, A glaubt er kann nicht viel dagegen tun, weil er sich in der Restschuldbefreiung im 3 Jahr befinde. Nur 188 € auf einmal gingen ja noch weniger als die ursprünglichen 80 €.

Also wieder einmal ein Fax an den Anwalt mit der Bitte um Ratenzahlung. Der reagiert zuerst nicht. A hat am selben Tag direkt den ersten Betrag (zwar nur 10 € weil mehr ging nicht) überwiesen.

Hintergrund der Daten:
Forderung Postbank 02. Dezember 2008
Schreiben an Postbank Dezember 2008
Inkasso 10. Dezember 2008
Schreiben an Inkasso Januar 2008
Anwaltsschreiben 13. Januar 2008

  1. Schreiben an Anwalt Januar 2008
  2. Schreiben an Anwalt Februar 2008
    (keine Reaktion von Anwalt)

Am 09.03.2009 dann erste Rate bezahlt 10 €
19.03.2009 - 2. Rate 15 €
20.04.2009 - 3. Rate 15 €
19.05.2009 - 4. Rate 15 €
19.06.2009 - 5. Rate 15 €

Somit wurden schon 70 € an den Anwalt bezahlt.

So und jetzt kommt der Hammer, wie gesagt seit Januar nichts mehr vom Anwalt gehört, trotzdem wurde von A die versprochene Ratenzahlung eingehalten und dann wurde A heute tatsächlich ein Mahnbescheid zugestellt.

HF (Kontokorrentabrechnung)
GK
MB-Kosten
Zinsen
alles zusammen im MB jetzt eine HF von 146,41 €.

Die bezahlten 70 € sind mit keinem Wort erwähnt.

A rief bei diesem Anwalt an und bekam nur zu hören, dass diese die bezahlten 70 € auf ihre Kosten angerechnet haben. Auf die Frage wieso überhaupt ein Mahnbescheid weil Ratenzahlung besteht, die immer pünktlich kommt und auch nicht ausgelassen wurde und warum man nicht erst einmal hätte anschreiben können, kam nur ein „geht alles automatisch.“

Fragen wären nun:

  1. Hätte der Anwalt nicht auf die Ratenzahlungen reagieren müssen?

  2. Sind nicht durch den Mahnbescheid die außergerichtlichen Kosten vom Aufforderungsschreiben hinfällig, da diese auch nicht im Mahnbescheid geltend gemacht wurden, sondern lediglich die ganz normale MB-Gebühr (Nr. 3305 VV RVG) + GK §§ 3, 34, Nr. 1110 KV GKG + Auslagen + MwSt.

  3. Und müßten nicht die bereits bezahlten Raten berücksichtigt und aufgezählt werden?

  4. Was kann A jetzt machen? Widerspruch einlegen oder nicht, vorallem unter Berücksichtigung der Restschuldbefreiung. A weiß das er keine neuen Schulden machen darf bzw. A darf schon Ratenzahlungen vereinbaren, muß diese aber bedienen. Und genau das ist ja der Fall, A zahlt jeden Monat Raten ohne auch nur eine auszulassen!!!

Was kann A machen?
lg Horrorbraut

Leider kann ich nicht weiterhelfen, aber ich bin echt schockiert über dieses Vorgehen. Das ist doch echt Wahnsinn, was die da veranstalten. Sieht mir so aus, als wollte der Anwalt noch von deiner Misslage profitieren.

Ich hoffe, du hast die Beweise für den aufgenommenen Kontakt, ansonsten Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen mit genau der Begründung wie du sie hier geleistet hast und den entsprechenden Beweisschreiben, Kontoauszüge etc. Ich bezweifle, dass da ein Richter gegen dich entscheiden würde, denn du bist ja deiner Pflicht nachgekommen. Wahrscheinlich musst du sogar nur noch die fehlenden 10 Euro zahlen.

Viel Erfolg!

Hallo!

Leider kann ich nicht weiterhelfen,

Nett, dass Du’s gleich zu Anfang schreibst, aber das wäre wohl hgar nicht nötig gewesen.

aber ich bin echt
schockiert über dieses Vorgehen. Das ist doch echt Wahnsinn,
was die da veranstalten. Sieht mir so aus, als wollte der
Anwalt noch von deiner Misslage profitieren.

Ich hoffe, Du sitzt und hast genug Baldrian eingenommen, denn jetzt verrate ich Dir eine schreckliche Wahrheit: Rechtsanwälte sind Freiberufler, die darauf angewiesen sind, für die Aufträge, die sie von ihren Mandanten erhalten, Geld zu bekommen. Ja, er will „profitieren“. Für einen Mahnbescheid in dieser Größenordnung erhält der gierige Geldsack weitere 30 Euro für eine seiner Hochseeyachten.

Ich hoffe, du hast die Beweise für den aufgenommenen Kontakt,

Wozu?

ansonsten

Wie „ansonsten“?

Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen

Hoppla, da ist Dir glatt ein richtiger Ratschlag in den Text geschlüpft!

mit
genau der Begründung wie du sie hier geleistet hast und den
entsprechenden Beweisschreiben, Kontoauszüge etc.

Braucht man für einen Widerspruch nicht, und interessiert auch niemanden. Erst mal in Ruhe abwarten, ob es zum streitigen Verfahren kommt oder nicht.

Ich
bezweifle, dass da ein Richter gegen dich entscheiden würde,

Ich habe da aber ganz andere Befürchtungen.

denn du bist ja deiner Pflicht nachgekommen.

Ach ja? Die Pflicht wäre gewesen, bis zu einem bestimmten Termin 80 Euro zu zahlen. Zu einer Ratenvereinbarung gehören wie bei jeder Vereinbarung zwei Parteien, und wenn die andere Partei partout keine Ratenzahlung will, kann man dagegen nichts machen.

Wahrscheinlich
musst du sogar nur noch die fehlenden 10 Euro zahlen.

Willkommen im abenteuerlichen Land des dünnen Eises.

Viel Erfolg!

Wie der sich einstellen könnte, erkläre ich an anderer Stelle.

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Hallo!

  1. Hätte der Anwalt nicht auf die Ratenzahlungen reagieren
    müssen?

Ja, hätte er nicht. Dafür ist er Anwalt, dass er seine Anweisungen immer nur von einer Seite erhält und nicht vom Gegner. Und wenn die Bank keine Ratenzahlung will, dann will sie nicht. Nebenbei - und zartbesaitete Mitmenschen mögen jetzt schnell wegschauen - hätte der Anwalt selbst durchaus ein Interesse an einer Ratenvereinbarung gehabt, denn dafür hätte er noch mehr Geld bekommen.

  1. Sind nicht durch den Mahnbescheid die außergerichtlichen
    Kosten vom Aufforderungsschreiben hinfällig, da diese auch
    nicht im Mahnbescheid geltend gemacht wurden, sondern
    lediglich die ganz normale MB-Gebühr (Nr. 3305 VV RVG) + GK §§
    3, 34, Nr. 1110 KV GKG + Auslagen + MwSt.

Sagen wir mal so: Was und wieviel man gerichtlich geltend macht, das steht jedem frei.

  1. Und müßten nicht die bereits bezahlten Raten berücksichtigt
    und aufgezählt werden?

Ja und nein. Nach Ansicht der Bank sind diese Raten ja in den bisherigen Kosten aufgegangen.

Da A wahrscheinlich nicht ausdrücklich bestimmt hatte, dass seine Zahlungen nur die Hauptforderung bedienen sollten, gilt die gesetzliche Regelung, nach welcher Teilzahlungen erst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zum Schluss erst auf die Hauptforderung angerechnet werden.

ABER: Die Kosten sind weit überhöht. Ein Rechtsanwalt darf für das außergerichtliche Geltendmachen von 80 Euro allerhöchstens EUR 46,41 berechnen. Und wenn der Mandant vorher ein teureres Inkassobüro beauftragt, verstößt er gegen seine Schadensminderungspflicht. Er hätte gleich den Anwalt beauftragen können.

Hinzu kommt: Das, was der Anwalt außergerichtlich verdient, muss zu einem großen Teil auf die Verfahrensgebühr angerechnet werden.

Überschlagsmäßig lässt sich also sagen, dass bei rechtmäßiger Betrachtung schon längst auf die Hauptforderung gezahlt worden ist und somit zumindest ein Teilwiderspruch erfolgreich wäre.

  1. Was kann A jetzt machen? Widerspruch einlegen

Ja. Und zwar durch einen Anwalt, der von Prozesskostenhilfe „profitiert“.

A zahlt jeden Monat Raten ohne auch nur
eine auszulassen!!!

Das sollte A auch weiterhin so machen. Vielleicht ließe das Gericht sich ja sogar überzeugen, dass eine konkludente Ratenvereinbarung vorgelegen hat.

ach wie süß…

Freut mich, dass Dir mein Profilfoto gefällt!

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Ja das wäre natürlich toll, aber ganz ehrlich, wer glaubt schon noch an den Weihnachtsmann. Ich habe mitlerweile soviel miterlebt, das geht manchmal schon auf keine Kuhhaut mehr. Ich denke auch das Widerspruch der richtige Weg ist. Was soll denn noch mehr passieren, immerhin die Belege für die Kontaktaufnahme (Durchschrift der Schreiben) sowie Kontobelege sind ja alle vorhanden. Und auch das Gespräch heute kann nachgewiesen werden, anhand der Telefonrechnung. Auf jeden Fall lieben Dank. Ich werde auf jeden Fall weiter berichten. Vielleicht kann ja der ein oder andere hier im Forum doch noch etwas konkreteres dazu sagen.

DANKE!!!

Vielleicht kann ja der ein oder andere hier im Forum doch noch
etwas konkreteres dazu sagen.

Was fehlt Dir denn bei meiner Antwort?