Guten Tag,
Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
folgendes Problem… Sagen wir A hatte ein Konto bei der Postbank, welches gekündigt wurde, weil kein Geld mehr drauf einging. Soweit so gut. Nach der Kündigung verlangte Postbank noch einen Betrag von rund 80 €. Daraufhin wurde die Postbank angeschrieben ob Betrag in 2 x gezahlt werden kann. Postbank reagierte dann auch ca. 1 Monat später und zwar mit dem Inkassounternehmen. Jetzt waren es dann schon knapp 140 €. A versuchte bei diesem Inkassounternehmen anzurufen, doch hat keinen erreicht. Nach einer Woche hat A dann ein Fax geschrieben.
Inkasso reagierte auch prompt und zwar mit Anwalt. So, dann wurde Anwalt angeschrieben. Man beachte, jetzt waren es eine Gesamtforderung von 188 €.
Und das ganze nur, wegen 2 Raten. Kurz und knapp auf jeden Fall, A glaubt er kann nicht viel dagegen tun, weil er sich in der Restschuldbefreiung im 3 Jahr befinde. Nur 188 € auf einmal gingen ja noch weniger als die ursprünglichen 80 €.
Also wieder einmal ein Fax an den Anwalt mit der Bitte um Ratenzahlung. Der reagiert zuerst nicht. A hat am selben Tag direkt den ersten Betrag (zwar nur 10 € weil mehr ging nicht) überwiesen.
Hintergrund der Daten:
Forderung Postbank 02. Dezember 2008
Schreiben an Postbank Dezember 2008
Inkasso 10. Dezember 2008
Schreiben an Inkasso Januar 2008
Anwaltsschreiben 13. Januar 2008
- Schreiben an Anwalt Januar 2008
- Schreiben an Anwalt Februar 2008
(keine Reaktion von Anwalt)
Am 09.03.2009 dann erste Rate bezahlt 10 €
19.03.2009 - 2. Rate 15 €
20.04.2009 - 3. Rate 15 €
19.05.2009 - 4. Rate 15 €
19.06.2009 - 5. Rate 15 €
Somit wurden schon 70 € an den Anwalt bezahlt.
So und jetzt kommt der Hammer, wie gesagt seit Januar nichts mehr vom Anwalt gehört, trotzdem wurde von A die versprochene Ratenzahlung eingehalten und dann wurde A heute tatsächlich ein Mahnbescheid zugestellt.
HF (Kontokorrentabrechnung)
GK
MB-Kosten
Zinsen
alles zusammen im MB jetzt eine HF von 146,41 €.
Die bezahlten 70 € sind mit keinem Wort erwähnt.
A rief bei diesem Anwalt an und bekam nur zu hören, dass diese die bezahlten 70 € auf ihre Kosten angerechnet haben. Auf die Frage wieso überhaupt ein Mahnbescheid weil Ratenzahlung besteht, die immer pünktlich kommt und auch nicht ausgelassen wurde und warum man nicht erst einmal hätte anschreiben können, kam nur ein „geht alles automatisch.“
Fragen wären nun:
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Hätte der Anwalt nicht auf die Ratenzahlungen reagieren müssen?
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Sind nicht durch den Mahnbescheid die außergerichtlichen Kosten vom Aufforderungsschreiben hinfällig, da diese auch nicht im Mahnbescheid geltend gemacht wurden, sondern lediglich die ganz normale MB-Gebühr (Nr. 3305 VV RVG) + GK §§ 3, 34, Nr. 1110 KV GKG + Auslagen + MwSt.
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Und müßten nicht die bereits bezahlten Raten berücksichtigt und aufgezählt werden?
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Was kann A jetzt machen? Widerspruch einlegen oder nicht, vorallem unter Berücksichtigung der Restschuldbefreiung. A weiß das er keine neuen Schulden machen darf bzw. A darf schon Ratenzahlungen vereinbaren, muß diese aber bedienen. Und genau das ist ja der Fall, A zahlt jeden Monat Raten ohne auch nur eine auszulassen!!!
Was kann A machen?
lg Horrorbraut