Geschenktes Auto

Sehr geehrte Damen und Herren,
mal angenommem ein PKW wird privat verschenkt und der Schenker zeigt böswillig den Beschenkten an, kann man sich von vornherein absichern,bsw. durch eine Geschenkerklärung o. derartiges? Gibt es sowas?

Vielen Dank im Vorraus

wird privat verschenkt und der Schenker
zeigt böswillig den Beschenkten an

Aus welchem Grund, bzw. mit welchem angeblich begangenen Delikt wird das begründet?

Wie nennt man das denn, wenn man erst etwas hatte, und dann hat es ein anderer?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hsllo,

mal angenommem ein PKW wird privat verschenkt und der Schenker
zeigt böswillig den Beschenkten an, kann man sich von
vornherein absichern,bsw. durch eine Geschenkerklärung o.
derartiges? Gibt es sowas?

was heisst böswillig. Wenn man jemanden anzeigt hat es meist einen Grund.

Ich verstehe auch nicht ganz worauf der Fragesteller hinauswill.
Möchte er das verchenkte Auto zurück haben, oder sich absichern das es durch das Geschenk nicht passiert?

Vielen Dank im Vorraus

Grüße

Guten Tag,

wird privat verschenkt und der Schenker
zeigt böswillig den Beschenkten an

Aus welchem Grund, bzw. mit welchem angeblich begangenen
Delikt wird das begründet?

Laut des Beschenkten, möchte der Schenker, aus vermeindlichen Versicherungsgründen, das Auto nicht auf ihn anmelden lassen (den Beschenkten). Daher die Befürchtung der beschenkten Person einer Arglist zu unterlaufen und zwecks Diebstahl angezeigt zu werden.
Danke, im Vorraus für evtl.Vorschläge.

Hi,

ich kenne das bei verschenkten Immobilien, daß im Vertrag eine Klausel gemacht werden kann, damit der Schenker bei grobem Undank das Geschenk zurückverlangen kann. Ob das auch für ein Auto gilt, kann ich allerdings nicht sagen. Vom Gefühl her würde ich sagen diese Klausel in einem Schenkungsvertrag durchaus machen kann.

Allerdings müsste noch geklärt werden, ob eine berechtigte Anzeige einen groben Undank darstellt.

Gruß
Tina

Hi,

Hallo,

ich kenne das bei verschenkten Immobilien, daß im Vertrag eine
Klausel gemacht werden kann, damit der Schenker bei grobem
Undank das Geschenk zurückverlangen kann. Ob das auch für ein
Auto gilt, kann ich allerdings nicht sagen. Vom Gefühl her
würde ich sagen diese Klausel in einem Schenkungsvertrag
durchaus machen kann.

m.E. ist es nicht notwendig dieses separat mit aufzuführen.
BGB § 530 sieht dies vor: http://dejure.org/gesetze/BGB/530.html

Allerdings müsste noch geklärt werden, ob eine berechtigte
Anzeige einen groben Undank darstellt.

Ja, definitiv. Der 530er ist sowas von schwammig und schlecht zu greifen. Sollte auch die Anzeige berechtigt sein ist es ja gewiss kein grober Undank aus Sicht des Gerichtes…

Gruß
Tina

Grüße

Wie nennt man das denn, wenn man erst etwas hatte, und dann
hat es ein anderer?

Also bei mir hieß das Heiraten!

2 „Gefällt mir“

Guten Tag,

Eine Anzeige ist doch erst dann berechtigt, wenn der Beschenkte das Fahrzeug entwendet u.nicht geschenkt bekommen hat.

MfG

Hi,

sofern denn der Beschenkte die Schenkung auch nachweisen kann, ja.

Gruß
Tina

übereignung ?- eigentumsübergang
übergabe ?- besitzeinräumung

Wie nennt man das denn, wenn man erst etwas hatte, und dann
hat es ein anderer?

Ich nehme den 50:50-Joker.

 ----------------------------------------
 | a Erbschaft | b |
 ----------------------------------------
 | c | d Diebstahl |
 ----------------------------------------

Gruß Gudrun