Angenommen der Vater stirbt. Danach erhält man einen Brief eines Sportvereins, der an einen selbst adressiert ist. Darin geht es um ein Lastschriftverfahren für die eigene Mitgliedschaft, von der man bis dato nichts wusste! Scheinbar hat der Vater einen dort angemeldet, im Alter von 7 (vor 18 Jahren)! Nach einem Telefongespräch mit dem Verein wurde verlangt, dass man eine Kündigung schreibt und trotzdem den Jahresbeitrag zahlt.
Ist man dazu verpflichtet den Beitrag zu zahlen, oder kann man sich weigern?
OffTopic
Was hat der Threadtitel mit der Frage zu tun?
Die logischste Frage wäre erst mal die nach dem unterschriebenen Vertrag. 
Die masche, dass irgendwelche „Vereine“ oder „Unternehmen“ die Todesanzeigen in den Zeitungen durchgehen und dann angeblich bestehende Forderungen, die auf den Toten zurückgehen in Rechnung stellen ist nämlich nicht neu.
Auch wenn es sich gerne mal um Kleckerbeträge handelt (bei denen kaum einer nachfragt) wird aus vielen kleinen, nunmal ein großer Betrag.
Gruß Andreas
Wenn der Sohn vom Vater im Alter von 7 Jahren „angemeldet“ wurde und dies 18 Jahre her ist, ist der Sohn nunmehr 25 Jahre. Insoweit muss sich der Verein die Frage gefallen lassen warum er nicht gleich im Alter von 18 Jahren gleich den Mitgliedsbeitrag vom Sohn einzog. Zwischen Verein und dem Sohn liegt kein Vertrag vor. Der Vater kann den Sohn nicht ab dem Eintritt der Volljährigkeit wirksm verpflichten ohne dessen Wissen. Soweit der Verein direkt Ansprüche aus einem Vertragsverhältnis Verein - Sohn geltend macht muss der Verein erstmal das Zustandekommen eines Vertrages beweisen. Erst wenn der Vertragschluss nachgewiesen ist, kann logischerweise eine Kündigung desselben verlangt werden.