Gutachterausschuss im rechtsfreien Raum?

Hallo,
wie aus der Titelüberschrift zu sehen, geht es hier um ein etwas
brisantes Thema. Trotz vieler Recherchen im Internet ist zu diesem Thema nichts zu finden. Eventuell gibt es hier im Forum Personen, die zu dem nachfolgenden Thema Antworten geben können.
Im Zuge eines Zugewinnausgleiches wird für ein Haus vom
Gutachterausschuss (GAA) ein Gutachten erstellt. Dieses Gutachten war
sehr dubios und fiel ungewöhnlich hoch aus.
Die einzelnen Bewertungspunkte in dem Gutachten waren alle an oder über den höchsten anzusetzenden Kriterien. Sowohl vor dem Amtsgericht wie auch vor dem OLG wurden die Einwände des Hausbesitzers nicht gehört und der Vorsitzende des GAA verteidigte sein Gutachten massiv, sogar durch Falschaussagen und Unwahrheiten.
Außerdem hörte der Hausbesitzer erst nach dem abschließenden Urteil beim OLG von einem Zeugen, dass der Vorsitzende des GAA vor der Verhandlung eindeutige Gespräche mit der Gegenpartei geführt hätte. Um diesen ganzen seltsamen Zuständen auf den Grund zu
gehen, hat der Hausbesitzer die Bezirksregierung und den oberen
Gutachterausschuss um Hilfe gebeten. Von beiden Seiten bekam er eine
ablehnende Stellungnahme. Begründung: Hierfür seien sie nicht
zuständig. (Eine Krähe hackt usw.)
Fragen:
Kann ein GAA machen was er will?
Wie kann sich der Hausbesitzer gegen diese Korruption wehren?
Soll er die Landesregierung anschreiben?
Soll er die Staatsanwaltschaft einschalten?
Soll er den Petitionsausschuss des Landes anrufen und geht das in so einem Fall überhaupt?
Was kann der Hausbesitzer noch machen um sein Recht zu bekommen?
Eine Schadensersatzklage gegen das Land kann sich der Hausbesitzer aus finanziellen Gründen nicht leisten.
Für die Antworten im voraus besten Dank.

Er kann in kostenlosen Foren seinen Frust rauslassen.

Ist doch auch was! (Gab’s früher auch nicht.)

Gruß!

Horst

Eine sinnvolle Antwort zu diesem brisanten Thema wäre sicher angebrachter gewesen.

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Hallo,

auch, wenn es hier um sehr emotionelle Themen geht, sollte man versucht, die Sache einigermaßen sachlich zu sehen.

Im Zuge eines Zugewinnausgleiches wird für ein Haus vom
Gutachterausschuss (GAA) ein Gutachten erstellt. Dieses
Gutachten war
sehr dubios und fiel ungewöhnlich hoch aus.

Diesen Einwand höre ich in den Verfahren häufig von den Parteien, die mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind.

Die einzelnen Bewertungspunkte in dem Gutachten waren alle an
oder über den höchsten anzusetzenden Kriterien.

Dazu wird hier keiner etwas sagen können. Es liegt aber in der Natur der Sache, dass de Parteien grundsätzlich unterschiedliche Ansicht über die Bewertungsansätze von gerichtlichen Gutachten habe.

Sowohl vor dem
Amtsgericht wie auch vor dem OLG wurden die Einwände des
Hausbesitzers nicht gehört

Das bezweifel ich ehrlich gesagt. Wahrscheinlicher ist es, dass die Gerichte, wozu sie auch verpflichtet sind, den Parteien die Möglichkeit geben, zu dem Ergebnis des Gutachtens Stellung zu nehmen. Eine andere Frage ist dann natürlich, ob man dem Vorbringen der Partein auch folgt, bzw. sie konkret und schlüssig die Einwände waren.

Wenn ich in solchen Situationen immer allen Einwändungen der Parteien grundsätzlich folgen würde, könnte ein Rechtsstreit praktisch nie entschieden werden, bzw. bräuchten wir überhaupt keine Gutachten mehr.

und der Vorsitzende des GAA
verteidigte sein Gutachten massiv, sogar durch Falschaussagen
und Unwahrheiten.

Nun sind Sie derjenige, der anderen Unterstellungen macht. Ich denke nicht, dass das weiter hilft.

Außerdem hörte der Hausbesitzer erst nach dem abschließenden
Urteil beim OLG von einem Zeugen, dass der Vorsitzende des GAA
vor der Verhandlung eindeutige Gespräche mit der Gegenpartei
geführt hätte.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass der Gutachter/Sachverständige sich im Zuge der Gutachtenerstellung mit den Partein zur Klärung verschiedener Fragen in Verbindung setzt, Informationen und Unterlagen anfordert, etc. Hieraus eine (wie ich jetzt mal vermute) Verschwörung zu schließen, ist jedoch abwegig.

Um diesen ganzen seltsamen Zuständen auf den
Grund zu
gehen, hat der Hausbesitzer die Bezirksregierung und den
oberen
Gutachterausschuss um Hilfe gebeten. Von beiden Seiten bekam
er eine
ablehnende Stellungnahme. Begründung: Hierfür seien sie nicht
zuständig. (Eine Krähe hackt usw.)
Fragen:

Das ist insofern richtig, als man Einwendungen gegen das Gutachten, dessen Ergebnis oder Zustandekommen gegenüber dem Gericht geltend machen muss. Wenig hilfreich ist es tatsächlich, während des laufenden Verfahrens gegen den Gutachter selbst vorzugehen ohne sachliche Anhaltspunkte zu haben (jedenfalls wurden hier keine vorgetragen).

Kann ein GAA machen was er will?

Nein, aber für etwas Gegenteiliges wurden hier auch keinerlei Anhaltspunkte vorgetragen außer, dass man mit dem Ergebnis des Gutachtens nicht zufrieden ist.

Wie kann sich der Hausbesitzer gegen diese Korruption wehren?

Der Hausbesitzer allein geht hier von Korruption aus, eine solche ist jedoch nach dem Vorgetragenen nicht nachzuvollziehen.

Es ist auch nicht verständlich, warum ein Gutachter (und natürlich auch die Gerichte) Ihnen etwas Böses wollen und Ihren jeweiligen Job auf das Spiel setzen sollten. Leider hört man derartige Vermutungen von den im Prozess unterlegenen Parteien immer wieder einmal.

Soll er die Landesregierung anschreiben?

Was sollte die damit zu tun haben?

Soll er die Staatsanwaltschaft einschalten?

Hat der Hausbesitzer denn konkrete Tatsachen und handfeste Beweise, um darzulegen, dass eine Straftat begangen wurde?

Soll er den Petitionsausschuss des Landes anrufen und geht das
in so einem Fall überhaupt?

Was sollte das Land denn, so es einer Petition stattgeben würde, machen? Das Land hat nicht das Recht, das Ergebnis eines Gerichtsurteils abzuändern. Und für ein Vorgehen gegen den Gutachter bedürfte es noch immer handfester Einwände, die jedenfalls zwei Gerichtsinstanzen nicht so gesehen haben.

Was kann der Hausbesitzer noch machen um sein Recht zu
bekommen?
Eine Schadensersatzklage gegen das Land kann sich der
Hausbesitzer aus finanziellen Gründen nicht leisten.

Wie gesagt. Ich kann die Aufregung verstehen und emotionale Betroffenheit. Aber wenn ein unabhänger Gutachter sagt, dass das Ergebnis so ist, wie es im Gutachten steht und sowohl das AG als auch das OLG dem folgen, dann fällt es schwer davon auszugehen, dass das falsch ist. Es müsste schon eine Verschwörung zwischen Gegenpartei, Gutachter und zwei Gerichtsinstanzen gegen eine Partei vorliegen, für die, jedenfalls aus Sicht des Gutachters und der Gerichts, keine Anhaltspunkte und insb. kein Grund ersichtlich ist.

Ich weiß, da ich es regelmäßig von Berufs wegen mitbekomme, dass es schwer ist, vor Gericht zu unterliegen, insb. dann, wenn man sich im Recht sieht. Aber man sollte sinnvoller Weise wirklich versuchen, die Angelegenheit sachlich zu sehen und sich überlegen, ob einem hier tatsächlich die ganze Welt Unrecht will und wie wahrscheinlich das ist.

Mehr Rat kann ich leider nicht geben.

Gruß
Dea

Hallo,

Hallo,

Im Zuge eines Zugewinnausgleiches wird für ein Haus vom
Gutachterausschuss (GAA) ein Gutachten erstellt. Dieses
Gutachten war sehr dubios und fiel ungewöhnlich hoch aus.

wie kann ich mir das vorstellen, was war daran dubios?
Was heisst ungewöhnlich hoch, existier ein Gegengutachten?

Die einzelnen Bewertungspunkte in dem Gutachten waren alle an
oder über den höchsten anzusetzenden Kriterien.

Es gibt halt immer Spielräume, der Rahmen ist nur grob vorgegeben.

der Vorsitzende des GAA verteidigte sein Gutachten massiv

Nun, was sollte er sonst tun.

Kann ein GAA machen was er will?

Nein, er hat aber Spielraum der sich dann nach seinem Ermessen im GA einfliesst.

Wie kann sich der Hausbesitzer gegen diese Korruption wehren?

Ich erkenne keine korruption bei dem Sachverhalt.

Soll er die Landesregierung anschreiben?

Das wäre die nächste Instanz nach dem Oberbürgermeister.

Soll er die Staatsanwaltschaft einschalten?

Wegen welchem Vorwurf? Ich wäre auch vor allem sehr vorsichtig und würde, wenn überhaupt, dann nur unter Vorberhalt dies tun. Sonst läuft man die Gafahr wegen Verleumdung und übler Nachrede von der Gegenseite belangt zu werden.

Soll er den Petitionsausschuss des Landes anrufen und geht das
in so einem Fall überhaupt?

Das entzieht sicht meiner Kenntnis.

Was kann der Hausbesitzer noch machen um sein Recht zu bekommen?

Welches Recht möchte er bekommen, was stebt er an?

Für die Antworten im voraus besten Dank.

Grüße

Kann ein GAA machen was er will?

Ja - aber. Ein Gutachter ist nur seinem Gewissen verpflichtet, und es gibt aber auf der Welt selten mal Dinge, die entweder nur schwarz oder weiß sind. Jedes Gutachten ist zwangsläufig subjektiv, allerdings muss es im Rahmen dessen liegen, was die Vernunft vorgibt.
So wie „zwei Juristen - drei Meinungen“ wird es bei praktisch jedem Gutachten ablaufen, aber, zumindest sollte es so ein, immer innerhalb eines gewissen Spielraumes. Wenn sich zwei streitende Parteien vor Gericht treffen, sind die „Gutachten“ (eigentlich nur Parteivorträge) der jeweiligen Parteien nicht selten an den jeweiligen Grenzen des Vertretbaren angesiedelt - stets zu Gunsten der eigenen Seite. Welcher Seite der Richter dann mehr Glauben schenkt, ist die Freiheit eines Richters. Eine rechtliche Bindung leitet sich aus solchen Privatgutachten sowieso nicht ab, sie dienen lediglich dazu, dem Richter das eigene Anliegen „schmackhafter“ zu machen.
Ein von Amts wegen berufener Gutachter (Gerichtssachverständiger) hat da schon eine andere Stellung, seine Meinung hat zumindest eine gewisse Bindungswirkung. Sein Gutachten wird im Allgemeinen irgendwo zwischen den Gutachten denkbarer privater Gutachter liegen, wobei es durchaus auch vorkommt, daß er eher mit der einen oder anderen Seite übereinstimmend beurteilt. So lange man einem Gutachter keine handwerklichen Fehler nachweist, ist das auch ok so, denn jeder Mensch denkt halt anders und empfindet anders. Der Wert eines Hauses unterliegt keinen strengen physikalischen oder mathematischen Gesetzen, er bestimmt sich aus einzelnen Variablen, deren Wert eben teilweise auch subjektiv festgelegt wird und deren Gewichtung ebenfalls schwankt. Nur wenn ein Gutachter grob fahrlässig handelt (z.B. ein Haus bewertet, ohne es jemals gesehen zu haben) oder bewußt falsche Berechnungen anstellt, wird er haftbar (§ 839a BGB), aber das muss man ihm auch nachweisen, es einfach nur zu behaupten ist nicht wirklich sinnvoll. Wenn im geschilderten Fall zwei Instanzen mit dem Gutachten einverstanden waren, so ist eine „Verschwörung“ zwar grundsätzlich nicht auszuschießen, aber doch so unwahrscheinlich, daß man eventuell einfach akzeptieren sollte, daß der Gutachter eine Sache eben anders sieht als man selbst. Hätten wirklich _begründete_ Zweifel bestanden, so hätte das Gericht ein Gutachten des Oberen Gutachterausschusses (§ 198 BauGB) beauftragt.

Hallo,

irgendwie taucht Dein Problem immer wieder hier auf und nicht bei Fachanwälten.

Kann ein GAA machen was er will?

Nein.

Wie kann sich der Hausbesitzer gegen diese Korruption wehren?

Auf dem Rechtsweg.

Soll er die Landesregierung anschreiben?

Kann er. Schönen Gruß auch von mir noch.

Soll er die Staatsanwaltschaft einschalten?

Sein gutes Recht.

Soll er den Petitionsausschuss des Landes anrufen und geht das
in so einem Fall überhaupt?

Kann man - Antwort abwarten.

Was kann der Hausbesitzer noch machen um sein Recht zu
bekommen?

Mit einem Fachanwalt besprechen.

Christian

Hallo,

Im Zuge eines Zugewinnausgleiches wird für ein Haus vom
Gutachterausschuss (GAA) ein Gutachten erstellt. Dieses
Gutachten war
sehr dubios und fiel ungewöhnlich hoch aus.

findet der Hausbesitzer das rein subjektiv oder gibt es Beweise dafür?

Wenn ein Prozessbeteiligter mit den Entscheidungen von Gutachtern oder Juristen nicht einverstanden ist, so kann das durchaus den Grund haben, dass seine eigene Meinung zu dem Sachverhalt schlichtweg nicht der Realität entspricht. Entweder er arrangiert sich mit dieser Tatsache oder er spinnt Verschwörungstheorien. Leider erlebt man immer wieder, dass im Rechtsstreit unterlegene sich damit nicht abfinden, sondern „Gott und die Welt“ für korrupt, parteiisch und ungerecht befinden und somit die Verantwortung auf andere schieben.

Wer mit Gutachten nicht einverstanden ist, kann selbstverständlich ein oder mehrere Gegengutachten in Auftrag geben. Wenn die dann aber zum gleichen Ergebnis kommen, kann das nur heißen, dass diese Gutachter ebenfalls korrupt sind.

Gruß

S.J.

Wer mit Gutachten nicht einverstanden ist, kann
selbstverständlich ein oder mehrere Gegengutachten in Auftrag
geben.

So einfach ist es nun wieder auch nicht. Denn das vom Gericht eingeholte Gutachten ist „das“ Gutachten, welches über das Thema entscheidet. Die Partei kann hiergegen Einwände erheben und wenn diese begründet sind, kann das Gutachten nachgebessert oder der Gutachter angehört werden. Und wenn die Einwände sehr erheblich und nachvollziehbar sind, kann es sein, dass das Gericht selbst ein neues Gutachten in Auftrag gibt. Aber einem vom Gericht eingeholten Gutachten kann man nicht einfach so ein Gegengutachten entgegen setzen.

Gruß
Dea

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Hallo,

So einfach ist es nun wieder auch nicht.

das ist mir schon klar und das habe ich auch so nicht gemeint. Allerdings ist das Ergebnis des Gutachtens ja weit vor dem Urteil bekannt und die betroffene Partei kann dann noch tätig werden.

Gruß

S.J.

Hallo,
„dea“ hat es schon auf den Punkt gebracht.
Nennen wir den Hausbesitzer mal Herr X.
Denn Herrn X. ist es so gegangen.
Der Richter am OLG hat klar und unmissverständlich kundgetan, dass ein vom Gericht beauftragtes Gutachten durch den GAA „das“ Gutachten ist.
Herr X. hat sicherlich einige Fehler begangen.
Erstens: Ist er der festen Überzeugung gewesen, dass das OLG eine andere Entscheidung trifft als das Amtsgericht, da Herr X. mit dem Richter des Amtsgerichtes in einer anderen Angelegenheit böse
aneinander geraten war.
Zweitens: Hat Herr X. aus finanziellen Gründen zu spät auf seinen zuständigen Anwalt beim OLG gehört und zu spät ein Gegengutachten eingeholt.
Dieses Gutachten konnte dem OLG erst am Verhandlungstag vorgelegt werden und wurde nicht mehr anerkannt.
Zur Ihren Verschwörungstheorien:
Das Gutachten vom GAA beziffert den Hauswert auf 487.000,00 DM.
Das von Herrn X. vorgelegte Gegengutachten stellt einen Hauswert von 365.000,00 DM fest.
Drei weitere Hauswertschätzungen (2 ortsansässige Makler und die Bank) belaufen sich auf 320.000,00 bis 345.000,00 DM.
Da stellt sich die Frage was ist subjektiv oder objektiv.

Hallo,

auch, wenn es hier um sehr emotionelle Themen geht, sollte man
versucht, die Sache einigermaßen sachlich zu sehen.

Im Zuge eines Zugewinnausgleiches wird für ein Haus vom
Gutachterausschuss (GAA) ein Gutachten erstellt. Dieses
Gutachten war
sehr dubios und fiel ungewöhnlich hoch aus.

Diesen Einwand höre ich in den Verfahren häufig von den
Parteien, die mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind.

Die einzelnen Bewertungspunkte in dem Gutachten waren alle an
oder über den höchsten anzusetzenden Kriterien.

Dazu wird hier keiner etwas sagen können. Es liegt aber in der
Natur der Sache, dass de Parteien grundsätzlich
unterschiedliche Ansicht über die Bewertungsansätze von
gerichtlichen Gutachten habe.

Bewertungsansätze sollten aber den Vorschriften des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Normal-Herstellungskosten 1995 entsprechen.
Diese wurden bei (nennen wir ihn einmal Herr X.) in fast allen Punkten zum Nachteil von Herrn X. angewandt.
z.B. Der Korrekturfaktor für die Abweichungen vom Mittelwert der Bauleistungspreise bei der Ortsgrösse ist mit 0,98 angegeben. Demnach müsste der Wohnort von Herrn X. eine Einwohnerzahl von ca. 200.000 Bewohner gehabt haben. Tatsächlich waren es aber nicht einmal 50.000 Einwohner.
Die Normalherstellungkosten wurden viel zu hoch angesetzt.
Dem Haus von Herrn X. wurden z.B. zwei Bäder und speziell teure Fliesenausstattung angedichtet. Das Haus hat aber nur ein Bad und einfache Fliesen.
Die Wertminderung wegen Alters (§ 23 WertV 88) entspricht nicht der in der Fachliteratur von z.B. „Kleiber/Simon/Weyers“ und von anderen Gutachterausschüssen empfohlenen Gesamtnutzungsdauer von Fertighäusern in Holzbauweise von 50-60 Jahren.
Im Gutachten vom GAA wurden 70 Jahre angesetzt.
usw. usw. immer zum Schaden von Herrn X.

Sowohl vor dem
Amtsgericht wie auch vor dem OLG wurden die Einwände des
Hausbesitzers nicht gehört

Das bezweifel ich ehrlich gesagt. Wahrscheinlicher ist es,
dass die Gerichte, wozu sie auch verpflichtet sind, den
Parteien die Möglichkeit geben, zu dem Ergebnis des Gutachtens
Stellung zu nehmen. Eine andere Frage ist dann natürlich, ob
man dem Vorbringen der Partein auch folgt, bzw. sie konkret
und schlüssig die Einwände waren.

Das ist sicherlich richtig. Das Pech von Herrn X. war sicherlich auch, dass er vor dem OLG einen schlechten Anwalt hatte, der zu allem Überfluss an dem Verhandlungstag, an einem Freitagnachmittag, noch wegen einer anderen Sache erst zwei Stunden später den Termin wahrnehmen konnte. Die Richter waren sichtlich „angefressen“ und die ganze Verhandlung ging danach im „Laufschritt“ über die Bühne. Leider!!!

Wenn ich in solchen Situationen immer allen Einwändungen der
Parteien grundsätzlich folgen würde, könnte ein Rechtsstreit
praktisch nie entschieden werden, bzw. bräuchten wir überhaupt
keine Gutachten mehr.

und der Vorsitzende des GAA
verteidigte sein Gutachten massiv, sogar durch Falschaussagen
und Unwahrheiten.

Nun sind Sie derjenige, der anderen Unterstellungen macht. Ich
denke nicht, dass das weiter hilft.

Zwei Beispiele von mehreren:
Herr X. hat keine Konterlattung unter den Dachpfannen. Daher keine „Dachbelüftung“. Kodenswasser friert im Winter im Dach fest und bei Tauwetter tropft das Wasser aus den Dachüberständen.
Laut Kostenvoranschlag des Dachdeckers: Dach abdecken, Konterlattung anbringen, Dach wieder eindecken mit Trockenfirst. DM 22.670,00.
Aussage vom GAA beim OLG.
Absoluter Blödsinn. Viel zu viel Aufwand. Eine konterlattung könne man ohne das Dach abzudecken anbringen. Kosten maximal ca. 2.000,00 bis 3.000,00 DM.
Die Bemängelung von Herr X. bezüglich der Berechnung des umbauten Raumes wurde vom GAA zurückgewiesen, da das Haus vom GAA manuell vermessen worden wäre. Auch dies ist falsch.

Außerdem hörte der Hausbesitzer erst nach dem abschließenden
Urteil beim OLG von einem Zeugen, dass der Vorsitzende des GAA
vor der Verhandlung eindeutige Gespräche mit der Gegenpartei
geführt hätte.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass der Gutachter/Sachverständige
sich im Zuge der Gutachtenerstellung mit den Partein zur
Klärung verschiedener Fragen in Verbindung setzt,
Informationen und Unterlagen anfordert, etc. Hieraus eine (wie
ich jetzt mal vermute) Verschwörung zu schließen, ist jedoch
abwegig.

Der Gutachter hat das Haus von Herrn X. bei einem Ortstermin ca. 20 Minuten begutachtet. Die Gegenpartei war nicht vor Ort und hätte ihm eigentlich unbekannt sein müssen.
Bei dem Gespräch auf dem Flur des OLG fiel u.a. vom Gutachter der Satz. „Das kriegen wir schon hin“.
Für Herrn X. ist das eindeutig.

Um diesen ganzen seltsamen Zuständen auf den
Grund zu
gehen, hat der Hausbesitzer die Bezirksregierung und den
oberen
Gutachterausschuss um Hilfe gebeten. Von beiden Seiten bekam
er eine
ablehnende Stellungnahme. Begründung: Hierfür seien sie nicht
zuständig. (Eine Krähe hackt usw.)
Fragen:

Das ist insofern richtig, als man Einwendungen gegen das
Gutachten, dessen Ergebnis oder Zustandekommen gegenüber dem
Gericht geltend machen muss. Wenig hilfreich ist es
tatsächlich, während des laufenden Verfahrens gegen den
Gutachter selbst vorzugehen ohne sachliche Anhaltspunkte zu
haben (jedenfalls wurden hier keine vorgetragen).

Das Verfahren ist schon seit Jahren abgeschlossen. Erst nach dem Schlußurteil beim OLG hat Herr X. diverse Fehler aufgedeckt. Daher die Fragen.

Kann ein GAA machen was er will?

Nein, aber für etwas Gegenteiliges wurden hier auch keinerlei
Anhaltspunkte vorgetragen außer, dass man mit dem Ergebnis des
Gutachtens nicht zufrieden ist.

siehe meine Einfügungen weiter oben

Wie kann sich der Hausbesitzer gegen diese Korruption wehren?

Der Hausbesitzer allein geht hier von Korruption aus, eine
solche ist jedoch nach dem Vorgetragenen nicht
nachzuvollziehen.

Nach den Angaben von Herrn X., weiter oben, sieht er das anders. Weitere Beispiele können jederzeit noch vorgelegt werden.

Es ist auch nicht verständlich, warum ein Gutachter (und
natürlich auch die Gerichte) Ihnen etwas Böses wollen und
Ihren jeweiligen Job auf das Spiel setzen sollten. Leider hört
man derartige Vermutungen von den im Prozess unterlegenen
Parteien immer wieder einmal.

Der Gutachter setzt seinen Job nicht aufs Spiel. So viel ich weis, ist es ehrenamtlich. Eventuell bekommt er eine kleine Ausfallpauschale.

Soll er die Landesregierung anschreiben?

Was sollte die damit zu tun haben?

Sie beruft doch die Gutachter in den GAA. Oder?

Soll er die Staatsanwaltschaft einschalten?

Hat der Hausbesitzer denn konkrete Tatsachen und handfeste
Beweise, um darzulegen, dass eine Straftat begangen wurde?

Falschaussagen beim Amtgericht und OLG

Soll er den Petitionsausschuss des Landes anrufen und geht das
in so einem Fall überhaupt?

Was sollte das Land denn, so es einer Petition stattgeben
würde, machen? Das Land hat nicht das Recht, das Ergebnis
eines Gerichtsurteils abzuändern. Und für ein Vorgehen gegen
den Gutachter bedürfte es noch immer handfester Einwände, die
jedenfalls zwei Gerichtsinstanzen nicht so gesehen haben.

Das ist ja der Punkt. Herr X. hat erst nach dem Urteil beim OLG viele der Dubiositäten erkannt. u.a. hat der GAA auch erst nach dem Urteil eine Aufstellung der Vergleichsobjekte offen gelegt. Danach hätte der GAA das Haus von Herrn X. (nach Umrechnung auf die Grundstücksgröße von Herrn X.) mit einem Verkehrswert von ca. 300.000,00 DM ansetzen müssen.

Was kann der Hausbesitzer noch machen um sein Recht zu
bekommen?
Eine Schadensersatzklage gegen das Land kann sich der
Hausbesitzer aus finanziellen Gründen nicht leisten.

Wie gesagt. Ich kann die Aufregung verstehen und emotionale
Betroffenheit. Aber wenn ein unabhänger Gutachter sagt, dass
das Ergebnis so ist, wie es im Gutachten steht und sowohl das
AG als auch das OLG dem folgen, dann fällt es schwer davon
auszugehen, dass das falsch ist. Es müsste schon eine
Verschwörung zwischen Gegenpartei, Gutachter und zwei
Gerichtsinstanzen gegen eine Partei vorliegen, für die,
jedenfalls aus Sicht des Gutachters und der Gerichts, keine
Anhaltspunkte und insb. kein Grund ersichtlich ist.

Ich weiß, da ich es regelmäßig von Berufs wegen mitbekomme,
dass es schwer ist, vor Gericht zu unterliegen, insb. dann,
wenn man sich im Recht sieht. Aber man sollte sinnvoller Weise
wirklich versuchen, die Angelegenheit sachlich zu sehen und
sich überlegen, ob einem hier tatsächlich die ganze Welt
Unrecht will und wie wahrscheinlich das ist.

Mehr Rat kann ich leider nicht geben.

Gruß
Dea

Hallo,
DANKE für die Antwort.
Bitte sehen Sie sich die Antworten von fmjka vom 6.7.2009 01:20 auf die Antwort von cmd.dea, 4.7.2009 10:55 an.
Dort ist vieles erklärt.
Vielen Dank.

Bewertungsansätze sollten aber den Vorschriften des
Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau,
Normal-Herstellungskosten 1995 entsprechen.
Diese wurden bei (nennen wir ihn einmal Herr X.) in fast allen
Punkten zum Nachteil von Herrn X. angewandt.
z.B. Der Korrekturfaktor für die Abweichungen vom Mittelwert
der Bauleistungspreise bei der Ortsgrösse ist mit 0,98
angegeben. Demnach müsste der Wohnort von Herrn X. eine
Einwohnerzahl von ca. 200.000 Bewohner gehabt haben.
Tatsächlich waren es aber nicht einmal 50.000 Einwohner.
Die Normalherstellungkosten wurden viel zu hoch angesetzt.
Dem Haus von Herrn X. wurden z.B. zwei Bäder und speziell
teure Fliesenausstattung angedichtet. Das Haus hat aber nur
ein Bad und einfache Fliesen.
Die Wertminderung wegen Alters (§ 23 WertV 88) entspricht
nicht der in der Fachliteratur von z.B.
„Kleiber/Simon/Weyers“ und von anderen Gutachterausschüssen
empfohlenen Gesamtnutzungsdauer von Fertighäusern in
Holzbauweise von 50-60 Jahren.
Im Gutachten vom GAA wurden 70 Jahre angesetzt.
usw. usw. immer zum Schaden von Herrn X.

Wie gesagt, ob das Gutachten richtig, falsch oder vertetbar ist, kann hier grundsätzlich nicht festgestellt werden und soll es auch nicht.

Das ist sicherlich richtig. Das Pech von Herrn X. war
sicherlich auch, dass er vor dem OLG einen schlechten Anwalt
hatte, der zu allem Überfluss an dem Verhandlungstag, an einem
Freitagnachmittag, noch wegen einer anderen Sache erst zwei
Stunden später den Termin wahrnehmen konnte. Die Richter waren
sichtlich „angefressen“ und die ganze Verhandlung ging danach
im „Laufschritt“ über die Bühne. Leider!!!

Was noch immer nicht bedeutet, dass etwas falsch gelaufen ist. Wie gesagt, wir werden das hier nicht feststellen können.

Zwei Beispiele von mehreren:
Herr X. hat keine Konterlattung unter den Dachpfannen. Daher
keine „Dachbelüftung“. Kodenswasser friert im Winter im Dach
fest und bei Tauwetter tropft das Wasser aus den
Dachüberständen.
Laut Kostenvoranschlag des Dachdeckers: Dach abdecken,
Konterlattung anbringen, Dach wieder eindecken mit
Trockenfirst. DM 22.670,00.
Aussage vom GAA beim OLG.
Absoluter Blödsinn. Viel zu viel Aufwand. Eine konterlattung
könne man ohne das Dach abzudecken anbringen. Kosten maximal
ca. 2.000,00 bis 3.000,00 DM.
Die Bemängelung von Herr X. bezüglich der Berechnung des
umbauten Raumes wurde vom GAA zurückgewiesen, da das Haus vom
GAA manuell vermessen worden wäre. Auch dies ist falsch.

Noch einmal. Beispiele werden hier nichts bringen, weil niemand außer Ihnen den Fall kennt. Es kann und wird hier nicht festgestellt werden, ob das Gutachtenn richtig ist oder nicht.

Der Gutachter hat das Haus von Herrn X. bei einem
Ortstermin ca. 20 Minuten begutachtet. Die Gegenpartei war
nicht vor Ort und hätte ihm eigentlich unbekannt sein müssen.
Bei dem Gespräch auf dem Flur des OLG fiel u.a. vom Gutachter
der Satz. „Das kriegen wir schon hin“.
Für Herrn X. ist das eindeutig.

Auch dazu wird man hier nichts sagen können, weil wir den Kontext nicht kennen. Zudem ist es immer problematisch, hier nur die Schilderung der einen Seite zu hören.

Das Verfahren ist schon seit Jahren abgeschlossen. Erst
nach dem Schlußurteil beim OLG hat Herr X. diverse Fehler
aufgedeckt. Daher die Fragen.

Dann haben Herr X oder sein Anwalt einen Fehler gemacht. Denn das Gericht gibt, wie ich schon sagte, nach der Erstellung des Gutachtens den Parteien ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme hierzu. Nach Ablauf dieser Frist kann natürlich nichts mehr eingewendet werden.

Nach den Angaben von Herrn X., weiter oben, sieht er das
anders. Weitere Beispiele können jederzeit noch vorgelegt
werden.

Wie gesagt, Beispiele werden nichts bringen, da wir den Fall nicht kennen. Dass Herr X das anders sieht als die Gegenseite oder der Gutachter, wenn das Gutachten zu Lasten von Herrn X ausgeht, ist normal. Ob das Gutachten und das Urteil falsch sind, kann in einem Rechtsforum nicht mehr festgestellt werden.

Der Gutachter setzt seinen Job nicht aufs Spiel. So viel
ich weis, ist es ehrenamtlich. Eventuell bekommt er eine
kleine Ausfallpauschale.

Natürlich ist der Gutachter kein Angestellter der Justiz, er erhält aber nicht unerhebliches Geld für die Gutachtenerstellung. Das ist kein Vermögen, aber lukrativ, wenn man regelmäßig bestellt wird. Und genau das würde er aufs Spiel setzen.

Hat der Hausbesitzer denn konkrete Tatsachen und handfeste
Beweise, um darzulegen, dass eine Straftat begangen wurde?

Falschaussagen beim Amtgericht und OLG

Das sind leider keine Beweise, sondern Behauptungen, die gerade bewiesen werden müssen.

Das ist ja der Punkt. Herr X. hat erst nach dem Urteil beim
OLG viele der Dubiositäten erkannt. u.a. hat der GAA auch erst
nach dem Urteil eine Aufstellung der Vergleichsobjekte offen
gelegt. Danach hätte der GAA das Haus von Herrn X. (nach
Umrechnung auf die Grundstücksgröße von Herrn X.) mit einem
Verkehrswert von ca. 300.000,00 DM ansetzen müssen.

Und wiederum. Wir werden das hier nicht beurteilen können.

Gruß
Dea

Dieses Gutachten konnte dem OLG erst am Verhandlungstag
vorgelegt werden und wurde nicht mehr anerkannt.

Das Problem dabei: Ein Richter ist kein Gutachter oder Architekt. Wenn keine stichhaltigen Argumente vorgebracht wurden, warum das Gutachten fehlerhaft ist, muss sich der Richter auf den Gutachter verlassen. Wären fristgerecht Einwände gegen das Gutachten eingereicht worden, hätte das Gericht ein Gutachten des Oberen Gutachterausschusses beauftragen können.
Einem Gutachter eine absichtliche Fehlbeurteilung zu beweisen ist nicht gerade einfach, daher ist ein zivilrechtliches Vorgehen nach § 839a BGB gegen den Gutachter ohne genaue Kenntnis des Falls nicht zu beurteilen, da kann nur ein Fachanwalt helfen.