Hallo Wissende
Angenommen, ein Minderjähriger downloaded von einer kostenpflichtigen Seite im Web ein Programm herunter.Und nochmal angenommen: er hat bei der Registrierung für diese Seite bei seinem Alter gelogen.
Die Rechnung kommt, die Eltern weisen den Anbieter darauf hin, dass keine volle Geschäftsfähigkeit vorliegt und darum der Vertrag nicht rechtsgültig sein kann??
Der Kommentar des Downloadanbieters: Eltern haften dann für ihre Kinder.Stimmt das?
Und wenn ja…gibts eine Staffelung, was die Haftung der Eltern angeht?So nach dem Motto: bis 12 Jahren haften sie immer, ab 13 kommts dann auf das „Vergehen“ an?
Ich hoffe, ihr könnt mich erleuchten.
LG
Michaela
Hallo,
entweder die Kinder sind delikunfähig, oder beschränkt geschäftsfähig, oder eben geschäftsfähig.
Deliktunfähig dürfte klar sein.
Bei beschränkter Geschäftsfähigkeit ist grundsätzlich die Genehmigung des gesetzlichen Vertreters notwendig. Ohne eine solche wird ein Geschäft zunächst schwebend unwirksam. Ohne Genehmigung - und erst Recht bei Verweigerung - wird das Geschäft nachträglich unwirksam.
Siehe auch:
http://www.juraforum.de/lexikon/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A…
Man achte auf den sog. Taschengeldparagraphen.
ms
Hallo Wissende
Angenommen, ein Minderjähriger downloaded von einer
kostenpflichtigen Seite im Web ein Programm herunter.Und
nochmal angenommen: er hat bei der Registrierung für diese
Seite bei seinem Alter gelogen.
Die Rechnung kommt, die Eltern weisen den Anbieter darauf hin,
dass keine volle Geschäftsfähigkeit vorliegt und darum der
Vertrag nicht rechtsgültig sein kann??
Der Kommentar des Downloadanbieters: Eltern haften dann für
ihre Kinder.Stimmt das?
Bei welchem Abobetrüger hat sich Euer Sprössling registriert?
Die Antwort: „Eltern haften für ihre Kinder“ schreiben alle, glaubt ja auch jeder, weil es an jeder Ecke steht.
Und wenn ja…gibts eine Staffelung, was die Haftung der
Eltern angeht?So nach dem Motto: bis 12 Jahren haften sie
immer, ab 13 kommts dann auf das „Vergehen“ an?
Ich hoffe, ihr könnt mich erleuchten.
LG
Michaela
Grüße
Holygrail
Der Kommentar des Downloadanbieters: Eltern haften dann für
ihre Kinder.Stimmt das?
Ergänzend zum Rest: Nein, niemand kann für jemand anderen haften. Eltern haften lediglich dann für _Schäden_, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schadensersatz#Haftung_…
Jugendliche haften generell für eigene Schäden, wenn’s dumm kommt zahlen sie ihr Leben lang für Dummheiten. Dafür haben Eltern vernünftigerweise auch eine Haftpflichtversicherung, bei Mutwilligkeit zahlt die aber natürlich auch nicht.
Beim Abschluss von solchen Internet"verträgen" muss man aber erst mal prüfen, ob überhaupt ein rechtsgültiger Vertrag zustande kam bzw. ob die Kinder oder Jugendlichen überhaupt einen solchen Vertrag abschließen können.
Musterbrief von der c’t:
http://www.heise.de/ct-tv/Hintergrund-Tipps-gegen-di…
Mehr zum Thema und Foren:
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzar…
http://www.netzwelt.de/forum/vermeintliche-gratisdie…
Wegen dem falsch angegebenen Alter kann es höchstens Probleme geben. Aber nur, wenn das Kind 14 Jahre und älter ist, kann das auch geahndet werden (wird es wahrscheinlich aber trotzdem nicht).
Wenn das Alter also unter 14 Jahre ist, kann man locker über sämtliche Drohbriefe oder ähnliches hinwegsehen, da nichts passieren wird.
Ob das nun zu einer vernünftigen Erzeihung beiträgt mag ich allerdings bezweifeln. Eine angemessene Erziehungsmaßnahme würde ich als Elternteil dennoch ergreifen.