Angenommen: Staat ist pleite, gelten dann noch

Gesetze? Mal angenommen es kommt zu einer Staatspleite in Deutschland.
Gelten dann die Gesetze weiterhin? Ich kontretisiere das mal auf einen ganz banalen Fall:
Dass EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) garantiert auf 20 Jahre dem Betreiber der Photovoltaik-Anlage pro eingespeiste kWh 43Cent Vergütung. Mit dieser Garantie im Rücken bauen sich viele Bürger recht kostspielige Anlagen auf ihre Dächer. 97% der Anlagen sind vollfinanizert. Die Energieversorger wurden per Gesetz dazu verpflichtet diese erzeugte Energie abzunehmen und zu bezahlen.
Falls nun der Staat pleite wäre, könnten die Energieversorger dann sich weigern weiterhin Strom abzunehmen und zu bezahlen? Falls ja,kann dann der Bürger auch zu seine finanzierenden Bank sagen… Tja, Pech gehabt?

Danke irgendwieundsowieso

Hi,

seit wann hat die finanzielle Lage eines Staates etwas mit der Gesetzeslage zu tun? Meinst Du wenn der Staat pleite ist, darfst Du dann einen Mord begehen - mal übertrieben gesagt?

Gesetze können nur durch Gesetzesänderungen geändert werden, das hat mit dem Staatshaushalt nichts zu tun.

Gruß
Tina

Hallo,
im Beispiel haben die Betreiber der Anlagen ja Verträge mit den Versorgern, die beide Seiten einhalten müssen.
Wenn „der Staat“ pleite ist, haben alle aber sicher grundlegendere Probleme.
OT: dann kommen bestimmt die Ölmultis oder China und übernehmen Europa und die USA

Cu Rene

Hi Tina,

das mit dem Mord ist natürlich ein krasses Beispiel, aber gar nicht so weit hergeholt:
Der Staat ist pleite und kann seine Bediensteten (Polizei, Justiz) nicht bezahlen. Glaubst Du einer von denen macht noch seinen Dienst, wenn es darum geht, wo er morgen was zum Beissen für seine family herbekommt? Ergo, es werden in einem solchen Zustand der Anarchie mehr Verbrechen stattfinden, da keine Ahndung!

Aber zurück zum Thema:
Die Energieversorger könnten argumentieren, dass ein Partner des Deals (nämlich der Staat) nicht mehr existent ist, und daher die Vereinbarung (EE-Gesetz) nicht mehr gültig ist. In der Wirtschaft ist es ja analog zu sehen: geht ein Geschäftspartner pleite, gelten die mit ihm geschlossenen Verträge nicht mehr…

Gruss, irgendwieundsowie

Hi ius,

das mit dem Mord ist natürlich ein krasses Beispiel, aber gar
nicht so weit hergeholt:
Der Staat ist pleite und kann seine Bediensteten (Polizei,
Justiz) nicht bezahlen. Glaubst Du einer von denen macht noch
seinen Dienst, wenn es darum geht, wo er morgen was zum
Beissen für seine family herbekommt? Ergo, es werden in einem
solchen Zustand der Anarchie mehr Verbrechen stattfinden, da
keine Ahndung!

Auch wenn keiner mehr da ist der die Aufklärung betreiben könnte, bleibt es dennoch verboten. Darum geht es doch. Wenn Gesetze die vertragliche Grundlage bilden, dann müssen diese durch den Staat geändert werden.

Sollte sich der Energiekonzern weigern, müßte man ihn eben verklagen.

Gruß
Tina

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Der Staat ist pleite und kann seine Bediensteten (Polizei,
Justiz) nicht bezahlen. Glaubst Du einer von denen macht noch
seinen Dienst, wenn es darum geht, wo er morgen was zum
Beissen für seine family herbekommt?

Beamte sind dienstverpflichtet. Wann und ob sie kommen oder überhaupt und ob der Staat sie noch bezahlen kann, spielt da keine Rolle.

Wovon Du in Deinem Sachverhalt ausgehst, ist nicht die Zahlungsunfähigkeit des Staates sondern totale Anarchie.

geht ein
Geschäftspartner pleite, gelten die mit ihm geschlossenen
Verträge nicht mehr…

Das ist falsch. Die Verträge enden nicht, bloß weil ein Vertragspartner insolvent ist. Es werden nur die auf Seiten des insolventen Partners entstehenden Zahlungsverpflichtungen vorerst nicht bedient.

Grüße,
Sebastian

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Morgen!

im Beispiel haben die Betreiber der Anlagen ja Verträge mit
den Versorgern, die beide Seiten einhalten müssen.

Nein haben sie meist nicht, steht auch so im EEG.
http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2009/__4.html

Durch die angebotenen Verträge wollten die meisten Netzbetreiber nur
Risiken auf den PV Betreiber abwälzen.

Gruß
Stefan

Stefan hat Recht. Der Betreiber einer PV-Anlage muss keinen Vertrag mit dem EVU eingehen. Das EEG kann alleinige Grundlage sein! Dennoch versuchen viele EVU’s durch Verträge mit den Betreibern sich gewisse Risiken vom Hals zu halten. Die einzelnen Verträge der EVU’s sind sogar schon deutschlandweit „geratet“, so dass ersichtlich ist, ob ein Vertrag Passagen enthält, die zu Ungunsten des Betreibers sind.

Genau das ist mein Problem: Würde gern eine Anlage auf’s Dach pflanzen, habe aber eben oben geäusserte Bedenken. Eigentlich will der Anlagenbetreiber keinen Extra-Vertrag mit dem EVU, da das EEG ausreicht.
ABER, falls durch „Wegfall“ :wink: des Staates diese Garantien nicht mehr gelten würden, wäre es besser einen Vertrag mit dem EVU zu schliessen, da dieses als Partner ja dann noch existent ist.

Gruss, irgendwieundsowieso

Hallo Sebastian,

ich bin nicht sicher, ob Du richtig liegst. Weiss es aber aktuell auch nicht besser.
Dagegen weiss ich, dass z.B. Im Insolvenzfall eines Unternehmens, dass Lizenzen an andere Firmen vergeben hat, der Insolvenzverwalter diese Lizenzen zurückholen kann, wenn er diese zu besseren Konditionen als die aktuellen an eine andere Firma verkaufen kann. Dazu ist er verpflichtet. Die Firmen, die Lizenznehmer waren und vielleicht Investitionen in Produktionswerkzeuge gesteckt haben, schauen in die Röhre und bleiben auf den Kosten sitzen. Prozesse diese Kosten zurückzuholen gingen verloren.
Damit will ich sagen, dass Verträge wohl doch nicht einfach weiter existieren.

Gruss, irgendwieundsowieso

Hi!

Dennoch versuchen viele EVU’s durch Verträge mit den
Betreibern sich gewisse Risiken vom Hals zu halten.

Genau deshalb habe ich keinen Vertrag mit dem Netzbetreiber.

ABER, falls durch „Wegfall“ :wink: des Staates

Ich denke dann haben wir ganz andere Sorgen und sind möglicherweise
froh unseren eigenen Strom nutzen zu können.

Gruß
Stefan

Wovon Du in Deinem Sachverhalt ausgehst, ist nicht die
Zahlungsunfähigkeit des Staates sondern totale Anarchie.

Hi,
richtig, ich sehe bei Zahlungsunfähigkeit des Staates eine hohe Wahrscheinlichkeit, in anarchische Zustände zu gelangen.

Auf der anderen Seite haben wir Gesetze, noch aus dem 19.Jh (Bismarck’sche Sozialgesetze), die auch schon holprige Zeiten (WW1,WW2) bis heute überdauert haben. Das gibt doch Hoffnung zu der Annahme, dass Gesetze Ihre Gültigkeit behalten.

Gruss,irgendwieundsowieso

Die Energieversorger könnten argumentieren, dass ein Partner
des Deals (nämlich der Staat) nicht mehr existent ist, und
daher die Vereinbarung (EE-Gesetz) nicht mehr gültig ist.

Nein, denn es wird stets einen Rechtsnachfolger geben. Auch die BRD hat alte Staatsanleihen (keine Kriegsanleihen!) bedient.