wie klagen und wer zahlt ?

Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Di, 7. Jul 2009
hallo

angenommen jemand kauft bei ebay einen artikel. der verkäufer erhält das geld, aber die ware kommt nicht an. auf emails, etc, antwortet der verkäufer nicht.

nun möchte der käufer klagen und auf erfüllung des kaufvertrages pochen. bei ebay wurde alles schon gemeldet und die sache ist abgeschlossen, aber natürlich macht ebay hier auch nix

kann man einfach zu einen anwalt gehen, ihm die unterlagen geben ? und wer würde dann im endeffekt die anfallenden kosten tragen ? normal der verkäufer der nicht geliefert hat, oder ?

mfg

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 21 Minuten 0 hilfreich
    Re: wie klagen und wer zahlt ?
    Moin, kann man einfach zu einen anwalt gehen, ihm die unterlagen
    geben ?
    Klar, der wird schon wissen, wie es weiter geht, und ob das alles eine Aussicht auf Erfolg hat. und wer würde dann im endeffekt die anfallenden kosten
    tragen ?
    Für den Anwalt erstmal der, der ihn beauftragt. Ggfs. die Rechtschutzversicherung, wenn sie denn existiert, und sie dem Vorgang zustimmt. normal der verkäufer der nicht geliefert hat, oder ?
    Normal erstmal nicht. Denn der hat ja nicht den RA beauftragt.

    Der V zahlt erst, wenn ihm nachgewiesen wurde, dass er was falsch gemacht hat, sprich wenn er zur Zahlung verurteilt wurde. Wenn überhaupt, dann zahlt der erst dann irgendwas. Und wenn der V nicht für schuldig befunden wurde, dann bleibt K auf seinen Kosten sitzen.

    Gruß,
    -Efchen (ianal; und hab das bestimmt auch nicht in den korrekten Fachbegriffen erklärt.)
  2. Antwort von nach 30 Minuten 0 hilfreich
    Re: wie klagen und wer zahlt ?
    Hallo,

    Efchen hat schon gut was geschrieben.

    Was ich noch zu bedenken geben möchte ist die Tatsache, dass Du dem V nachweisen musst, dass er die Ware nicht losgeschickt hat. Und das ist bei ebay so eine Sache. Falls unversicherter Versand gewählt wurde hat weder der V den Nachweis, dass er es losgeschikct hat (selbst wenn er es hätte) und Du kannst nur, weil kein Nachweis nicht exisitert mit Sicherheit sagen, dass die Ware nicht auf den Weg gebracht wurde.

    Das ist das Risiko an ebay. Bin ich auch schon ein paar mal enttäuscht worden :-(

    Ich denke selbst wenn versicherter Versand gewählt wurde kommt es auf den Streitwert an, ob man soweit gehen möchte.

    Grüße
    Jessica
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