Europäischer Mahnbescheid
Von: , Frage gestellt am Mi, 8. Jul 2009
Hallo,
seit einigen Monaten gibt es das Europäische Mahnverfahren. Ich stelle mir folgendes Beispiel vor:
Es kommt ein Kaufvertrag zustande und die Sache wird bezahlt (z.B. Deutscher Käufer und Britischer Verkäufer). Der Verkäufer kann die Sache dann aber nicht liefern. Der Käufer könnte in diesem Fall vom Kaufvertrag zurücktreten und den bezahlten Betrag zurückverlangen.
Der Verkäufer weigert sich den Betrag zurückzuzahlen. Wäre dies eine berechtigte Forderung für ein Europäisches Mahnverfahren zu eröffnen?
Vielen Dank im voraus.
Christian (Feivel007)
