StvO

Hi ein freund behauptet das man auf der autobahn wenn man auf einen stau anfährt oder es bildet sich ein stau vor einem,das man dann nicht die warnblinkanlage einschalten darf.
Das wäre vreboten .
wer weiß was dir stvo sagt.
danke
cu pate

Hallo Pate,

Hi ein freund behauptet das man auf der autobahn wenn man auf
einen stau anfährt oder es bildet sich ein stau vor einem,das
man dann nicht die warnblinkanlage einschalten darf.
Das wäre vreboten.

genau das Gegenteil ist der Fall. Siehe

http://www.stbg.de/Zeitung/se598/autobahn.htm
http://internet.exit.mytoday.de/snafu/fun/vri-richti… (geh direkt zu Punkt 35.)

Die komplette StVO kannst Du Dir unter

http://www.datenschutz-berlin.de/gesetze/strasse/stv…

ansehen. Ein Auszug:

§ 16 Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben

  1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
  2. wer sich oder andere gefährdet sieht.

(2) Der Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines gekennzeichneten Schulbusses muß Warnblinklicht einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die Straßenverkehrsbehörde für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat. Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15 a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will.

(3) Schallzeichen dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen.

So long

Tessa

Hi ein freund behauptet das man auf der autobahn wenn man auf
einen stau anfährt oder es bildet sich ein stau vor einem,das
man dann nicht die warnblinkanlage einschalten darf.
Das wäre vreboten .

AFAIK war es mal verboten. Vor einigen Jahren wurde die StVo aber dahingehend geändert, dass es nun erlaubt ist. Macht ja cuh durchaus Sinn, meiner Meinung nach.

Ciao
Kaj