Zahlungsverzug bei Telekommunikationsfirmen
Von: , Frage gestellt am Di, 4. Aug 2009
Angenommen eine Telekommunikationsfirma hätte unberechtigt Gebühren abgebucht und das Geld nicht zurückerstattet.
Ab wann könnte man Verzugszinsen/Mahngebühren in Rechnung stellen?
Und wie hoch kann man diese in Prozent der fälligen Summe ansetzen?
Vielen Dank für die Antworten!
