Mietrecht, die 3.

Von: , Frage gestellt am Di, 6. Feb 2001

Hi!

Noch mal kurz der Fall:
befristeter Mietvertrag auf 5 Jahre mit der Option für den Mieter, den Vertrag danach um ein weiteres Jahr zu verlängern.
3 Jahre sind zum jetzigen Zeitpunkt abgelaufen.
Der Vermieter möchte nach den 5 Jahren das Objekt selbst nutzen.
Die Miete ist deutlich gerniger als sie sein müsste.

Ich habe nun von einer geplanten Mietrechtsänderung gehört, die nach Aussage eines Bekannten quasi an Enteignung des Vermieters grenze.
Was hat es damit auf sich?
Wie werde ich den Mieter sicher nach insgesamt 5 Jahren los?

Dazu muß gesagt werden, daß der Mieter zwei kleine Kinder hat, sehr gut verdient und es sich bei der Mietsache um ein Luxusobjekt handelt. Es wäre für ihn also problemlos möglich, eine größere Wohnung/Haus für dieselbe Mietsumme zu finden. Nur vielleicht nicht in derart exponierter Wohnlage, jedoch trotzdem sehr ordentlich.

Angenommen, ich biete dem Mieter an, die Miete auf dem aktuellen, niedrigen Niveau für die restlichen zwei Jahre festzuschreiben und er zieht dafür ohne Zicken nach insgesamt 5 Jahren aus. Und wir halten diese Vereinbarung schriftlich fest. Ist das dann für beide Parteien bindend und ich werde ihn nach den 2 Jahren wirklich los?

Wer weiß Rat?

Danke,

Mathias

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