Ärger mit Fahrradhändler

Hallo miteinander,

angenommen, Kunde K kauft in einem Fahrradfachgeschäft ein relativ hochwertiges BMX-Fahrrad für sein Kind.

Abgesehen von kleineren Ärgernissen - diverse Schrauben lockern sich sehr schnell und teilweise nicht ganz ungefährlich, obwohl das Fachgeschäft angeblich alles speziell auf das Kind eingestellt hat - ist nach nur vier Monaten der Lagersitz der Pedale (so heißt das wohl) kaputt, das Rad nicht nutzbar.

Als das Fahrrad deshalb mit dem Kaufbeleg zum Fahrradhändler gebracht wird, behauptet dieser, die Garantie würde nur greifen, wenn man alle drei Monate einen (natürlich kostenpflichtigen) Kundendienst bei ihm gemacht habe. Jetzt sind aber schon vier Monate vorbei, da müsse der Kunde die Reparatur eigentlich selbst bezahlen, weil kein Kundendienst durchgeführt wurde. Der Händler muss jetzt „überlegen“, ob er Kulanz zeigen möchte, und hat das Fahrrad in seine Werkstatt genommen.

Kann das so sein ? Gilt hier nicht eine gesetzliche Gewährleistung ?

Kann ein Kunde zu einem vierteljährlichen Kundendienst verpflichtet werden ?

Was ist, wenn das Fahrrad längere Zeit in der Werkstatt bleiben muss, der Kunde aber in zwei Wochen in den Urlaub fährt - mit geplanten Radtouren, die ganze Familie ? Pech gehabt, vermute ich ?

Welche Argumente hätte der natürlich fiktive Kunde ?

Danke vorab für alle Hinweise,

viele Grüße,

Insel

Hallo miteinander,

angenommen, Kunde K kauft in einem Fahrradfachgeschäft ein
relativ hochwertiges BMX-Fahrrad für sein Kind.

Relativ hochwertig ?

Abgesehen von kleineren Ärgernissen - diverse Schrauben
lockern sich sehr schnell und teilweise nicht ganz
ungefährlich, obwohl das Fachgeschäft angeblich alles speziell
auf das Kind eingestellt hat - ist nach nur vier Monaten der
Lagersitz der Pedale (so heißt das wohl) kaputt, das Rad nicht
nutzbar.

Die relativ hochwertige? Pedale dürften eigentlich da noch keine Schwäche zeigen. Ob das aber zur Garantie oder Verschleiss zählt? Eher Verscheiss da sie ja beim Kauf in Ordnung waren. (allenfalls billiger Schrott)

Als das Fahrrad deshalb mit dem Kaufbeleg zum Fahrradhändler
gebracht wird, behauptet dieser, die Garantie würde nur
greifen, wenn man alle drei Monate einen (natürlich
kostenpflichtigen) Kundendienst bei ihm gemacht habe. Jetzt
sind aber schon vier Monate vorbei, da müsse der Kunde die
Reparatur eigentlich selbst bezahlen, weil kein Kundendienst
durchgeführt wurde. Der Händler muss jetzt „überlegen“, ob er
Kulanz zeigen möchte, und hat das Fahrrad in seine Werkstatt
genommen.

Es gilt die gesetzliche Gewährleistung, regelmässiger Kundendienst ist keine Voraussetzung. Verschleiss fällt aber nicht unter die Gewährleistung.

Was ist, wenn das Fahrrad längere Zeit in der Werkstatt
bleiben muss, der Kunde aber in zwei Wochen in den Urlaub
fährt - mit geplanten Radtouren, die ganze Familie ? Pech
gehabt, vermute ich ?

Stimmt, aber zwei relativ hochwertige! Pedale für 15 € dranzuschrauben dauert gerade mal 15 Minuten wenn man langsam arbeitet.

Gruss vonsales

Hallo,

danke für die Antwort.

Relativ hochwertig ?

Ich meine damit, dass die Familie vor allem aus Sicherheitsgründen eben weder das Rad vom Discounter noch vom Sportwarensupermarkt im Nachbarort gekauft hat, sondern bewußt die Beratung und (erhoffte, aber wohl nicht bekommene) Qualität des Fachgeschäfts gesucht hat, dabei auch dort nicht das billigste Modell gewählt hat.

Die relativ hochwertige? Pedale dürften eigentlich da noch
keine Schwäche zeigen. Ob das aber zur Garantie oder
Verschleiss zählt? Eher Verscheiss da sie ja beim Kauf in
Ordnung waren. (allenfalls billiger Schrott)

Ähm, ich bin Laie, es ist wohl schon was größeres ( der ganze „Pedalbereich“ wackelt), das Geschäft sagte wohl, es dauere etwas (war nicht selbst dort).

Es gilt die gesetzliche Gewährleistung, regelmässiger
Kundendienst ist keine Voraussetzung. Verschleiss fällt aber
nicht unter die Gewährleistung.

Aber Verschließ nach lächerlichen 4 Monaten ? Das Kind geht tagsüber zur Schule, fährt nur in der Freizeit, zwar viel, aber keineswegs extrem.

Stimmt, aber zwei relativ hochwertige! Pedale für 15 €
dranzuschrauben dauert gerade mal 15 Minuten wenn man langsam
arbeitet.

Da bin ich mal gespannt, was der Händler dann so als Arbeitszeit angibt.

Gruß, Insel

Lagersitze
http://images.google.de/images?hl=de&q=lagersitz&um=…
sind aber nicht die Pedale sondern da wo die Pedale im Kugellager stecken…und ehrlich das kann niemals verschliessen sein…mein Radhändler bzw KTM haben bei mir im ähnlichen Bereich nach 1,5 Jahren und 10000km das komplette Ritzel usw. ausgewechselt,weil des abgenutzt war,weil minimal falsch montiert gewesen sein MUSS,allerdings würd ich wegen dem Verschleiss mal im entsprechenden Forum nachfragen

2 Like

Hallo,

Ähm, ich bin Laie,

Ich auch. :wink:

es ist wohl schon was größeres ( der ganze „Pedalbereich“ wackelt), das Geschäft :sagte wohl, es dauere etwas (war nicht selbst dort).

Das klingt nach Tretlager. Verschleiss kann ich mir nach der kurzen Zeit nicht so recht vorstellen. Das Lagerspiel einstellen für mich als Laien: ca. 20 Minuten.
Lager mit Welle und Zahnkränzen komplett ersetzen: 1,5 Stunden. (Fachmann müsste es schneller schaffen)
Gruß Keki

Hallo,

Abgesehen von kleineren Ärgernissen - diverse Schrauben
lockern sich sehr schnell und teilweise nicht ganz
ungefährlich, obwohl das Fachgeschäft angeblich alles speziell
auf das Kind eingestellt hat - ist nach nur vier Monaten der
Lagersitz der Pedale (so heißt das wohl) kaputt, das Rad nicht
nutzbar.

Wenn der Lagersitz der Pedale (was immer das ist) nach nur 4 Monaten nicht mehr funktionstüchtig ist, darf man davon ausgehen, dass das Rad mangelhaft ist (bzw. bei Verkauf schon war). Unsachgemäße Behandlung, die die Gewährleistung ausschließt, muss innerhalb der Gewährleistungsfrist der Hersteller beweisen. Der Käufer hat also Anspruch auf Mängelgewährleistung; 2 Jahre.

Als das Fahrrad deshalb mit dem Kaufbeleg zum Fahrradhändler
gebracht wird, behauptet dieser, die Garantie würde nur
greifen, wenn man alle drei Monate einen (natürlich
kostenpflichtigen) Kundendienst bei ihm gemacht habe.

Gewährleistung lässt sich bei Neukauf nicht ausschließen oder beschränken.

Kann ein Kunde zu einem vierteljährlichen Kundendienst
verpflichtet werden ?

Nein.

Was ist, wenn das Fahrrad längere Zeit in der Werkstatt
bleiben muss, der Kunde aber in zwei Wochen in den Urlaub
fährt - mit geplanten Radtouren, die ganze Familie ? Pech
gehabt, vermute ich ?

Nutzungsausfall muss auch der Verkäufer entschädigen, also etwa das notwendige Mieten eines Ersatzrades im Urlaub. Der Käufer kann auch Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. §§ 437 Nr.1, 439 I BGB.

Grüße

Hallo,

Unsachgemäße Behandlung, die die Gewährleistung
ausschließt, muss innerhalb der Gewährleistungsfrist der
Hersteller beweisen. Der Käufer hat also Anspruch auf
Mängelgewährleistung; 2 Jahre.

Kann es sein, dass Du da ein wenig durcheinander gekommen bist? Der Hersteller hat mit der ganzen Sache genau gar nichts zu tun und die Sachmangelhaftung bezieht sich ausschließlich auf Mängel, die bereits beim Kauf vorliegen und deshalb muss auch niemand unsachgemäße Behandlung nachweisen (sondern der Käufer muss den Mangel beweisen).
Lies mal faq:1152, um Deine Behauptungen zu sortieren.

Kann ein Kunde zu einem vierteljährlichen Kundendienst
verpflichtet werden ?

Nein.

Ja. Wenn es um Ansprüche aus Garantie geht. (Die ggf. auch der Hersteller gewährt.) Nein, wenn es um Sachmangelhaftung geht. Aber das ist ja auch logisch, weil es da um Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs geht, und die Mängel kann man wohl kaum durch nachträglichen Kundendienst beeinflussen.

Nutzungsausfall muss auch der Verkäufer entschädigen, also
etwa das notwendige Mieten eines Ersatzrades im Urlaub.

Da kann ich Dir nicht folgen.
http://www.vis.bayern.de/recht/handel/kaufvertrag/sa… beschreibt das etwas anders. Hier fehlt es ja erstmal an der Fristsetzung, ohne die gibt es keinen Schadenersatz, oder?
Gruß
loderunner (ianal)

Kann es sein, dass Du da ein wenig durcheinander gekommen
bist? Der Hersteller hat mit der ganzen Sache genau gar nichts
zu tun und die Sachmangelhaftung bezieht sich ausschließlich
auf Mängel, die bereits beim Kauf vorliegen und deshalb muss
auch niemand unsachgemäße Behandlung nachweisen (sondern der
Käufer muss den Mangel beweisen).

Stimmt, mein Schreibfehler, da es aber hier um einen Kauf, einen Käufer und das Vorgehen gegen den Händler ging, wird zumindest der Poster das hoffentlich richtig verstanden haben.

und die Sachmangelhaftung bezieht sich ausschließlich
auf Mängel, die bereits beim Kauf vorliegen und deshalb muss
auch niemand unsachgemäße Behandlung nachweisen (sondern der
Käufer muss den Mangel beweisen).

Hier liegst du wieder falsch, § 476 für den Gebrauchsgüterkauf. Es sind bisher 4 Monate vergangen.

Kann ein Kunde zu einem vierteljährlichen Kundendienst
verpflichtet werden ?

Nein.

Ja. Wenn es um Ansprüche aus Garantie geht (Die ggf. auch der
Hersteller gewährt.) Nein, wenn es um Sachmangelhaftung geht.
Aber das ist ja auch logisch, weil es da um Mangel zum
Zeitpunkt des Gefahrenübergangs geht, und die Mängel kann man
wohl kaum durch nachträglichen Kundendienst beeinflussen.

Wir reden hier über eine Sachmängelgewährleistung und gerade nicht über eine Garantie. Für eine Garantie kann jeder alles zur Voraussetzung machen.

Nutzungsausfall muss auch der Verkäufer entschädigen, also
etwa das notwendige Mieten eines Ersatzrades im Urlaub.

Da kann ich Dir nicht folgen.

Ist ja nicht das erste Mal.

Hier fehlt es ja erstmal an der
Fristsetzung, ohne die gibt es keinen Schadenersatz, oder?

Was soll eine Fristsetzung im Rahmen des § 280 BGB?
Das Einsenden, der Nutzungsausfall während der Reparatur, um nur zwei Kostenpunkte zu nennen, sind Schäden, die Nach § 280 Absatz 1 BGB ersatzfähig sind.

Waldp.

Hallo,

und die Sachmangelhaftung bezieht sich ausschließlich
auf Mängel, die bereits beim Kauf vorliegen und deshalb muss
auch niemand unsachgemäße Behandlung nachweisen (sondern der
Käufer muss den Mangel beweisen).

Hier liegst du wieder falsch, § 476 für den
Gebrauchsgüterkauf. Es sind bisher 4 Monate vergangen.

Die Beweislastumkehr, auf die Du vermutlich anspielst, bezieht sich ausschließlich auf den Zeitpunkt des Mangels, mit unsachgemäßer Behandlung oder nicht hat das nichts zu tun. Lies nochmal nach.

Wir reden hier über eine Sachmängelgewährleistung und gerade
nicht über eine Garantie.

Dann lies nochmal das UP. Zitat:
„…behauptet dieser, die Garantie würde nur greifen…“

Für eine Garantie kann jeder alles zur Voraussetzung machen.

Eben.

Hier fehlt es ja erstmal an der
Fristsetzung, ohne die gibt es keinen Schadenersatz, oder?

Was soll eine Fristsetzung im Rahmen des § 280 BGB?

Bist Du den Link nicht gefolgt?

Das Einsenden, der Nutzungsausfall während der Reparatur, um
nur zwei Kostenpunkte zu nennen, sind Schäden, die Nach § 280
Absatz 1 BGB ersatzfähig sind.

Aber erst nach Fristsetzung zur Nachbesserung und deren Überschreitung.
Versuch’s nochmal: http://www.vis.bayern.de/recht/handel/kaufvertrag/sa…
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo loderunner,

ich habe dieses Halb- und Falschwissen irgendwie satt und werde nicht auf jeden Unsinn, den du hier von dir gibst, eingehen.

Es nervt einfach, sich mit so viel geballter Inkompetenz streiten zu müssen.

Viele Grüße

ich habe dieses Halb- und Falschwissen irgendwie satt und
werde nicht auf jeden Unsinn, den du hier von dir gibst,
eingehen.

Dazu fehlen Dir auch offensichtlich die Kenntnisse.
Wenn Du mal einen Blick in die entsprechenden FAQ:1152 geworfen hättest oder Dir mal mit ein wenig Mühe das entsprechende Urteil ergoogelt, würdest Du nicht hier einen derartigen Unsinn verzapfen.

Es nervt einfach, sich mit so viel geballter Inkompetenz
streiten zu müssen.

In der Tat. Also halte Dich zurück, am Ende glaubt Dir den Quatsch noch irgendwer und fällt kostenpflichtig damit rein.