Hallo miteinander,
angenommen, Kunde K kauft in einem Fahrradfachgeschäft ein relativ hochwertiges BMX-Fahrrad für sein Kind.
Abgesehen von kleineren Ärgernissen - diverse Schrauben lockern sich sehr schnell und teilweise nicht ganz ungefährlich, obwohl das Fachgeschäft angeblich alles speziell auf das Kind eingestellt hat - ist nach nur vier Monaten der Lagersitz der Pedale (so heißt das wohl) kaputt, das Rad nicht nutzbar.
Als das Fahrrad deshalb mit dem Kaufbeleg zum Fahrradhändler gebracht wird, behauptet dieser, die Garantie würde nur greifen, wenn man alle drei Monate einen (natürlich kostenpflichtigen) Kundendienst bei ihm gemacht habe. Jetzt sind aber schon vier Monate vorbei, da müsse der Kunde die Reparatur eigentlich selbst bezahlen, weil kein Kundendienst durchgeführt wurde. Der Händler muss jetzt „überlegen“, ob er Kulanz zeigen möchte, und hat das Fahrrad in seine Werkstatt genommen.
Kann das so sein ? Gilt hier nicht eine gesetzliche Gewährleistung ?
Kann ein Kunde zu einem vierteljährlichen Kundendienst verpflichtet werden ?
Was ist, wenn das Fahrrad längere Zeit in der Werkstatt bleiben muss, der Kunde aber in zwei Wochen in den Urlaub fährt - mit geplanten Radtouren, die ganze Familie ? Pech gehabt, vermute ich ?
Welche Argumente hätte der natürlich fiktive Kunde ?
Danke vorab für alle Hinweise,
viele Grüße,
Insel