Wiederverkaufspreis höher als Rechnungsbeleg
Von: , Frage gestellt am Mo, 17. Aug 2009
Guten Tag,
es wird euer Beitrag zu folgendem Sachverhalt benötigt:
A (eine Privatperson) hat sich ein neues Fahrrad von einem Fachhändler gekauft. Der Wert beträgt 1.000 EUR. Nach 3 Monaten möchte A das Fahrrad an einen Interessenten (I, auch eine Privatperson) weiterverkaufen. A hat einen Preis von 1.500 EUR ausgehandelt, die I bereits ist zu zahlen. I möchte die Original-Kaufrechnung von A bei der Übergabe ausgehändigt bekommen, um gegenüber dem Händler noch von der bestehenden Gewährleistungsfrist im Bedarfsfall Gebrauch zu machen. A möchte die Rechnung ungern herausgeben, da I dann über den tatsächlichen Kaufpreis des Fahrrads und den "Gewinn" des A in Kenntnis gesetzt wird.
Was für Möglichkeiten hat A? Ist es möglich auf anderem Wege die Gewährleistung/Garantie ohne Übergabe der Original-Rechnung an I zu übertragen?
Vielen Dank für eure Tipps im Voraus.
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