Obliegenheitsverletzung Hausratversicherung

Von: , Frage gestellt am Mi, 7. Feb 2001

Hallo Fachleute,

vor ein paar Jahren habe ich eine Hausratversicherung abgeschlossen. Die Frage nach Vorschäden wurde von mir bejaht und es wurde ein Einbruchdiebstahlschaden angegeben. Dieser Einbruchdiebstahlschaden ereignete sich in meinem Geschäftslokal wo sich auch persönliche Gegenstände befanden, welche eigentlich zu meinem Hausrat gehörten. Die Schadenhöhe betrug 1.750,-- DM und wurde auch vom Hausratversicherer anstandslos bezahlt. Der restliche Schaden wurde von der Geschäftsversicherung beglichen. Jetzt bin ich leider wieder von einem Einbruchdiebstahlschaden betroffen, welcher sich ebenfalls auf Hausrat und Geschäft bezieht. Der Hausratversicherer (es erfolgte zwischenzeitlich ein Versichererwechsel) lehnt jetzt eine Zahlung ab, da er mir eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorwirft, da ich zur Schadenhöhe nur den Hausrat- und nicht die Summe des Gesamtschadens angegeben habe.
Meiner Meinung nach beziehen sich die Antragsfragen doch auf die betroffene Versicherung und nicht auf andere Versicherungen.
Wer weiss Rat?
Danke
Wilfried Enders

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