Vorladung: Fahren ohne Versicherung

Von: , Frage gestellt am Di, 29. Sep 2009

Liebe Helfer,

es geht um folgendes:

A hat einen Brief von der Polizei erhalten. A soll laut des Schreibens sein Auto ohne Versicherungsschutz gefahren haben.

A ist auch im Besitz eines Autos nur wurde die Versicherung schon vor einem Jahr gekündigt und das Auto von A eh schon 3 Jahre nicht mehr selbst gefahren weil A nach einem schweren Autounfall kein Auto mehr fährt. A hat auf keinem Fall das Auto bewegt.

Nach einem Umzug hat A das stillgelegte Auto bei B gelassen. Es könnte jetzt natürlich sein das B das Auto ohne des wissens von A gefahren hat. A war auch seit einem Jahr nicht mehr in der Nähe des Autos wegen eines neuen Wohnsitzes.

A hat jetzt eine Vorladung erhalten. Was kann A tun ohne hohe Anwaltskosten zahlen zu müssen?

Reicht die Aussage von A der Polizei?
Es muss in dem Fall doch jemanden geben der A angezeigt hat oder wie kommt solch eine Vorladung zu stande? Und wennn jemand A angezeigt hat und der Zeuge loyal ist kann dieser aussagen das A nicht gefahren ist!

Oder muss A dafür gerade stehen auch wenn er selbst nicht gefahren ist?

Danke

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Vorladung: Fahren ohne Versicherung

    Hallo,
    der einfachste Weg ist:
    A leistet der Aufforderung zur Anhörung Folge,
    beantwortet alle Fragen wahrheitsgemäß und
    beobachtet ganz relaxt wie es weitergeht.
    Für einen Anwalt ist immer noch Zeit.


    Gruß Rumburak

  2. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Vorladung: Fahren ohne Versicherung

    Hallo, A ist auch im Besitz eines Autos nur wurde die Versicherung
    schon vor einem Jahr gekündigt
    Ohne das Auto abzumelden? Dann landet es recht bald in der Fahndung und, wenn es in der Nähe des Orts der Zulassung steht, wird es auch schnell gefunden und die Kennzeichen entstempelt und es erfolgt die Aufforderung (typisch durch einen Aufkleber, den man nicht übersehen kann) das Fahrzeug aus dem öffentlichen Raum zu entfernen. Oder muss A dafür gerade stehen auch wenn er selbst nicht
    gefahren ist?
    Der Halter ist dafür verantwortlich für den Versicherungsschutz zu sorgen.

    Cu Rene

    • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Vorladung: Fahren ohne Versicherung

      Ohne das Auto abzumelden?
      Hi,
      im Ursprungspost steht "das stillgelegte" Auto. Eine stillegung erfolgt im Regelfall über die Zulassungsstelle.

      Gruß Keki

    • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Vorladung: Fahren ohne Versicherung

      Hallo René,

      erst mal vielen Dank für die Antworten!

      Das Kennzeichen ist als erstes entstempelt wurden und danach die Versicherung gekündigt. A wusste nicht das es noch abgemeldet werden muss. Ist das nicht eine abmeldung wenn es entstempelt wurde :/ ?

      Hätte A also danach zur Zulassungsstelle gehen müssen und das Auto abmelden?

      Mit was für einer Strafe kann A rechnen wenn er das Auto nicht abgemeldet hat?

      • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Vorladung: Fahren ohne Versicherung

        Hallo,
        daß die Stillegung nicht nur umgangssprachlich sondern wirklich amtlich gemeint war, ist mir aus dem Text nicht klar geworden.
        Der Schein muß auf jeden Fall auch abgegeben werden, den Rest müste ich selbst erst nachlesen, weil sich das geändert hat und ich mich mit der Neuregelung noch nicht beschäftigt habe. Bei der Zulassungsstelle anzurufen schadet aber sicher nicht.

        Cu Rene

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