Vollstreckungsbescheid nicht erfolgreich

Angenommen, jemand hat etwas im Internet bestellt und auch bezahlt. Die Ware (Wert ca. 350€) wird nur nie geliefert, Verkäufer meldet sich nicht mehr.
Nun das übliche, Anwalt, gerichtl. Mahnverfahren, Vollstreckungsbescheid.
Nun bekommt der Geschädigte nach ein paar Monaten einen Brief seines Anwaltes:
„…Zwangsvollstreckung hatte leider keinen Erfolg…“
„…dass der Schuldner amtbekannt über keine pfänbare Habe verfügt…“

Dann ein Satz, der den Geschädigten noch ein bisschen stutzig macht:
„…hat der Schuldner bereits in anderer Sache am 03.04.08 die eidesstattliche Versicherung beim Amtsgericht … abgegeben…“

2 Fragen:

  1. Kann der Geschädigte jetzt seinen Anspruch für alle Zeit vergessen, oder gibt es noch irgendeine Chance, dass er sein Geld, oder zumindest einen Teil davon, wieder bekommt?
  2. Wenn der Schuldner bereits in 2008, auf jeden Fall aber bevor die Bestellung der Ware erfolgte, seine „Finger gehoben“ hat, wäre dass dann nicht so etwas wie Insolvenzbetrug und damit auch strafrechtlich relevant?
    Nicht dasss der Geschädigte etwas davon hätte, aber was meint ihr?

MfG
prikkelpitt

  1. Kann der Geschädigte jetzt seinen Anspruch für alle Zeit
    vergessen, oder gibt es noch irgendeine Chance, dass er sein
    Geld, oder zumindest einen Teil davon, wieder bekommt?

Das kann ich mit einem klaren „vielleicht“ beantworten. Der rechtskräftig verjährte Anspruch verjährt erst in 30 Jahren. Es muss halt regelmäßig vollstreckt werden (oder Ratenzahlung vreinbahren)

  1. Wenn der Schuldner bereits in 2008, auf jeden Fall aber
    bevor die Bestellung der Ware erfolgte, seine „Finger gehoben“
    hat, wäre dass dann nicht so etwas wie Insolvenzbetrug und
    damit auch strafrechtlich relevant?
    Nicht dasss der Geschädigte etwas davon hätte, aber was meint
    ihr?

Die eidesstattliche Versicherung schränkt den Schuldner bei solchen Geschäften wie geschildert nicht ein. Die e.V. ist lediglich eine Zwangsvollsteckungsmaßnahme und führt dazu das der S. ins Schuldnerverzeichnis eingetragen wird.

Hallo!

  1. Kann der Geschädigte jetzt seinen Anspruch für alle Zeit
    vergessen, oder gibt es noch irgendeine Chance, dass er sein
    Geld, oder zumindest einen Teil davon, wieder bekommt?

Mitnichten! Es gibt nun zwei Möglichkeiten: Entweder man lässt sich das Vermögensverzeichnis kommen (kostet 15 Euro) und bekommt Kontonummer, Arbeitgeber, Rentenversicherung etc. heraus, was neue Möglichkeiten bietet. Oder man wartet ab, bis drei Jahre nach der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vergangen sein werden und startet einen neuen Pfändungsversuch.

  1. Wenn der Schuldner bereits in 2008, auf jeden Fall aber
    bevor die Bestellung der Ware erfolgte, seine „Finger gehoben“
    hat, wäre dass dann nicht so etwas wie Insolvenzbetrug und
    damit auch strafrechtlich relevant?

Lass die INsolvenz ruhig weg. Das ist Betrug.

„Entweder man lässt sich das Vermögensverzeichnis kommen (kostet 15 Euro) und bekommt Kontonummer, Arbeitgeber, Rentenversicherung etc. heraus, was neue Möglichkeiten bietet.“

Hallo,

kann das jeder Gläubiger machen ? Falls ja, würde mich interessieren wie?
Oder braucht man dazu einen Rechtsanwalt?

Ich war nämlich bereits beim Amtsgericht und wollte unter Vorlage des Titels das Schuldnerverzeichnis einsehen, doch da sagte man mir, daß ich keine Auskunft bekommen würde.

Danke Ebi

Hallo!

Ich war nämlich bereits beim Amtsgericht und wollte unter
Vorlage des Titels das Schuldnerverzeichnis einsehen, doch da
sagte man mir, daß ich keine Auskunft bekommen würde.

Was für Witzbolde! Für die Leute mit Vollstreckungstiteln ist das Schuldnerverzeichnis da!