Hallo,
eine Person bekommt einen Mahnbescheid (Forderungssumme + Gerichtskosten
- Rechtsanwaltskosten). Diese Person legt Widerspruch ein und handelt parallel mit dem dem RA des Gläubigers
einen Vergleich aus.
Zur Bedingung macht der RA des Gläubigers, dass der Schuldner den Widerspruch gegen den Mahnbescheid beim Amtsgericht zurückzieht.
Fragen zum Verfahrensablauf:
1.) Ist die Forderung bedient, wenn der Schuldner den Vergleich zahlt, ohne den Widerspruch zurückzunehmen?
2.) Wer hat die Gerichtskosten zu tragen, wenn man einen Widerspruch zurück zieht?