Guten Tag,
folgende Situation: Mutter mit zwei Kindern, bekommt keinen Unterhalt von Vater, welcher in der Schweiz arbeitet. Vater hat in Deutschland Hauptwohnsitz. Bitte der Mutter, durch das Jugendamt den Lohn des Vaters pfänden zu lassen, wurde durch das zuständige Amtsgericht abgelehnt.
Wie kann Mutter den Lohn des Vaters zur Begleichung der Unterhaltsverpflichtung ohne Anwalt zur Pfändung bringen? Warum werden die Rechte der Kinder nicht rechtlich und gerichtlich mithilfe dieser Ämter durchgesetzt? MfG Heelmi
Mutter mit zwei Kindern, bekommt keinen
Unterhalt von Vater, welcher in der Schweiz arbeitet. Vater
hat in Deutschland Hauptwohnsitz. Bitte der Mutter, durch das
Jugendamt den Lohn des Vaters pfänden zu lassen, wurde durch
das zuständige Amtsgericht abgelehnt.
Zuständig für das Einklagen des Unterhalts ist nicht das Jugendamt, sondern sind die Kinder, vertreten durch den Personensorgeberechtigten, also die Mutter. Sofern die Kinder noch klein sind, ist auch die Mutter unterhalts- und damit klageberechtigt.
Nach Ausfertigung des vollstreckbaren Urteils kann man die Zwangsvollstreckung in das Sachvermögen des Vaters betreiben. Erfahrungsgemäß führt es sehr schnell zur Zahlungsbereitschaft des Unterhaltspflichtigen, wenn jeden Monat unter den Augen der Nachbarn der Gerichtsvollzieher anrückt und Sachwerte für 1000 € Reinerlös mitnimmt.
Alternative: Unterhaltszahlungen beim Sozialamt beantragen. Das Sozialamt wird dann in ähnlicher Weise das deutsche Vermögen des Vaters pfänden lassen, um sich schadlos zu halten. So müsste es meines Wissens laufen (ungefähr, bin auch kein Familienrechtsexperte).
Gruß
smalbop