Hallo zusammen,
also die Situation ist folgende:
Bei einer Schlägerei wurde das Brillengestell der Betroffenen Person so beschädigt das es nicht mehr tragbar ist. Die Gläser sind noch ganz. Die Person deren Brille beschädigt wurde ist ohne Grund in diese Schlägerei verwickelt worden. Das ganze liegt auch schon bei der Polizei vor und Anzeige gegen den „Schläger“ wurde auch erstellt. Nun ist es so das dass Brillengestell ausgelaufen ist und da die Gläser an dieses angepasst sind müssen diese auch erneuert werden.
Es handelt sich dabei um sehr teure Gläser und da wir im Moment leider wirklich nicht das Geld besitzen um es vorzustrecken wollte ich einmal Fragen was wir machen können. Ist es Möglich in so einem Fall die Brille auf Rechnung zu kaufen oder müssen wir uns an die Versicherung des Schuldigen wenden. Die Brille ist wirklich wichtig da das fehlen des Tragens starke Kopfschmerzen verursacht und der Betroffene ohne die Brille auch nicht "alltagsfähig"ist.
Was müssen wir jetzt veranlassen und wie schnell kann das alles gehen?
Für Antworten sind wir sehr dankbar.
MIt freundlichen Grüßen
Ist es Möglich in so einem Fall die Brille auf Rechnung zu
kaufen oder müssen wir uns an die Versicherung des Schuldigen wenden.
Ich wüßte nicht, welche Versicherung das übernehmen sollte. Der Schädiger muß haften, das ist klar, aber Vorsatztaten sind nicht versicherbar.
Hallo Nordlicht, danke für Deine Antwort.
Eine Schlägerei ist aber kein vorsatz oder ?
Also müsste die geschädigte Person sich selbst eine neue Brille kaufen, und diese dann ggf. zivilrechtlich zusammen mit der Schmerzensgeldforderung ect. über einen Anwalt zusätzlich einklagen ?
Bleibt dann nur noch die frage in wie fern der Täter pfändbar ist, sonst bleibt der geschädigte wohl auf seinem Schaden sitzen.
Der geschädigte hat wirklich kein Geld um sich eine neue Brille zu kaufen, er wird dann wohl jetzt erstmal sehr lange Zeit ohne Brille klar kommen müssen.
Wenn der Täter nicht genügend verdient oder mittellos ist dann kann man ihm auch nix nehmen, schon klar warum jeder Mittellose hier in D am Rad dreht.
Kann doch echt nicht angehen wie tief Deutschland gesunken ist…
Eine Schlägerei ist aber kein vorsatz oder ?
Was denn sonst ? Schicksal ?
Also müsste die geschädigte Person sich selbst eine neue
Brille kaufen, und diese dann ggf. zivilrechtlich zusammen mit
der Schmerzensgeldforderung ect. über einen Anwalt zusätzlich einklagen ?
So ist es.
Bleibt dann nur noch die frage in wie fern der Täter pfändbar
ist, sonst bleibt der geschädigte wohl auf seinem Schaden sitzen.
So ist es.
Kann doch echt nicht angehen wie tief Deutschland gesunken ist…
Diese Bemerkung verstehe ich nicht so ganz. Warum soll D „tief gesunken“ sein, nur weil ein Schädiger den von ihm angerichteten Schaden nicht auf andere abwälzen kann.