Ist dieses Ebay Angebot betrug oder nicht

Guten Tag,

Ist dieses Ebay Angebot betrug oder nicht

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=22…

Hallo,

der Artikel ist ganz eindeutig vollkommen korrekt beschrieben worden. Da steht klar und deutlich „Handyverpackung“ und „abgebildetes Handy ist nicht enthalten“.

Warum ist das Betrug, wenn ich bei ebay Kartons versteigere?

Gruß

Annie

Hi,

Ist dieses Ebay Angebot betrug oder nicht

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=22…

das ist vor allem megageil! Über 300€ für eine Verpackung!

Aber Betrug? Wenn im Artikeltext steht „nur Verpackung, ideal zur Wertsteigerung“? Sehe ich beim besten Willen nicht.

Ob es wegen Irrtums evtl. trotzdem die Möglichkeit gibt den Vertrag nicht erfüllen zu müssen, kann ich nicht genau sagen, halte ich aber durchaus für wahrscheinlich. Denn es ist ja mehr als offensichtlich, daß kein Mensch über 300€ für eine Verpackung zahlen will und die Bieter (übrigens mehrere - allein das sorgt bei mir schon für Heiterkeit) glaubten auf das Handy zu bieten. Wäre mir das passiert, würde ich die paar Euro in einen Anwalt investieren und versuchen aus der Geschichte heraus zu kommen.

Gruß Stefan

Hallo,

vielleicht irre ich mich, aber ich sehe nicht, dass dort nur eine Verpackung verkauft wird. Für mich sieht es so aus, also ob dort ein Handy in Originalverpackung verkauft wird. Auf den Fotos ist zudem auch noch ein elektronisches Gerät abgebildet, ob es das Handy ist, kann ich nicht sagen. Allerdings hätte es der Verkäufer besser formulieren können.
Wird aber der Empfänger nur einen Karton bekommen, so ginge ich von Betrug aus, denn die Beschreibung und die Fotos weisen eindeutig auf ein elektronisches Gerät hin. Also liegt Irrtumserregung und ein rechtswidriger Vermögensvorteil vor.

Gruss

Iru

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Hi,

naja, ich finde diesen Satz eigentlich eindeutig:

„Ich habe alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Abgebildetest Handy nicht enthalten. Kein Handy, nur Verpackung, wie beschrieben Optimal zur Wertsteigerung.“

Strafrechtlich relevanten Betrug kann ich da nicht sehen.

Zivilrechtlich sehe ich nach meinem laienhaften Verständnis für den „erfolgreichen“ Bieter aber durchaus Möglichkeiten, sein Irrtum ist ja offensichtlich.

Gruß Stefan

Hallo Goosi,

stimmt, hast recht. Ich habe das Kleingedruckte nicht gelesen. Ich denke aber, dass es genau deswegen kein rechtsgültiges Geschäft sein wird, bzw. dieses anfechtbar ist. Genau wie mir wird es den Bietern nicht aufgefallen sein, da alles, bis auf dieser kleine Satz, auf ein enthaltenes Handy hinweist.
Evtl. könnte man sogar von Betrug ausgehen, da m.E. nach ganz klar ein Irrtum erregt wird.

Gruss

Iru

Hallo,
Was ein starkes Indiz sein könnte, daß man ein Handy bekommt und kein Zubehör, ist die Kategorie unter der es eingestellt ist. Die ist bei ebay zwar oft fehlerhaft, aber selbst ein Laie, der sowas einstellt wird den Unterschied zwischen „Handy ohne Vertrag“ und „sonstiges Zubehör“ kennen.
Wie das ein Richter bewertet, wäre aber wirklich mal interessant.

Cu Rene

Bertug oder nicht auf alle Fälle gelungene Täuschung und ich hab´s mal ebay gemeldet, denn das verstößt gegen die Grundsätze.
Währe allerdings von den Diskussionsteilnehmern sicherlich netter gewesen dies schon früher zu tun statt runzidiskutieren, denn vielleicht kann ebay die Täuschung ja noch durch eine schnelle mail verhindern und der kann sein Geld wiederholen oder erst gar nicht überweisen.
mfg

Wie man’s nimmt…

der Artikel ist ganz eindeutig vollkommen korrekt beschrieben worden.

Was erwartest Du, wenn Du das hier liest?

**Zum Verkauf steht:
NOKIA N97 32GB ohne Vertrag Original Verpackung

Zustand: NEU

KEINE Gebrauchsspuren**

Ist die Verpackung „neu“, wenn das Gerät aus Selbiger entfernt wurde?
Ist es möglich, ohne Gebrauchsspuren ein Gerät zu entfernen?
Wäre nicht schon allein der herausgenommene Inhalt eine Gebrauchsspur?

„Hier, ein niegelnagelneuer Mercedes ohne Gebrauchsspuren. Ich habe nur den Motor und die Sitze entfernt.“

Lol!

Schöner Fall; danke für die Frage!

Wir haben hier ja nun zwei Meinungen, nach denen kein Betrug vorliege, weil doch schließlich das angeboten werde, was der Käufer am Ende auch erhalte; immerhin werde das in der Auktion ja auch deutlich so geschrieben. Ich möchte hier ausdrücklich die Gegenmeinung vertreten.

Das Tatbestandsmerkmal des § 263 StGB, das einer genaueren Betrachtung bedarf, ist das der Täuschung. Darunter ist eine Fehlinformation zu verstehen, die sich unmittelbar aus dem Inhalt einer Erklärung (hier: der Auktionsbeschreibung) ergibt. Vorliegend lautend diese Fehlinformation: „Es wird ein Handy verkauft.“ Ich sehe schon, dass das Gegenteil in einer Art „Disclaimer“ ausdrücklich erwähnt wird. Trotzdem soll doch offensichtlich die ganze Auktion den Eindruck vermitteln, dass das Handy Bestandteil der Auktion sei. In einem StGB-Kommentar habe ich einen Satz gefunden, der meine Meinung für einen vielleicht vergleichbaren Fall stützt: „Hier vermittelt das Gesamtbild der Erklärung die (unzutreffende) Tatsachenbehauptung […], auch wenn der Text expressiv verbis die gegenteilige Information enthält.“ (Kindhäuser, StGB, 3. Aufl. 2006, § 263 Rn. 62) Man muss die Fälle nicht für vergleichbar halten, aber wenn man es tut,
wähnt man auch gleich BGH St 47, 1, 2 auf seiner Seite. Ich stehe unabhängig von der Vergleichbarkeit zu meiner Ansicht: Hier wird doch ganz klar die Fehlinformation vermittelt, dass ein Handy verkauft werde. Es heißt dort etwa: „Keine Gebrauchsspuren“, was eine ganz und gar unsinnige Beschreibung für einen Artikel ist, den man gar nicht „gebraucht“, ja gar nicht gebrauchen kann. In dem Teil der Auktion, der gelesen werden soll und der nicht einfach nur den Eindruck vermittelt, es handle sich um rechtliche Standardfloskeln, wird nicht erwähnt, dass kein Handy verkauft werden soll. Sinnloserweise wird das Handy schön platziert mit abgebildet. Sogar die Größe des Handyspeichers wird angegeben.

Dass hier beim Käufer ein Irrtum erregt wurde, muss man wohl nicht lange erörtern. Bleibt allenfalls der Vorsatz fraglich. Das ist eine Frage, deren Erörterung man dem Tatrichter vorbehalten muss. Es spricht aber einfach alles dafür, dass die Täuschung sogar beabsichtigt war; dabei würde ja schon Eventualvorsatz reichen.

Für mich: klarer Betrug, den ich auch zur Anzeige bringen werde.

Levay

Ja, das ist ein glasklarer Betrugsfall. Das Angebot ist darauf angelegt, den Eindruck zu erwecken, es werde das Gerät (in Originalverpackung) und nicht lediglich die Verpackung veräußert, um mögliche Käufer zu möglichst hohen - eben dem Wert eines Geräts und nicht einer Verpackung entsprechenden - Geboten zu verleiten (was ja offensichtlich auch prima geklappt hat):

  • das Angebot ist in eine Rubrik für Geräte („Handys ohne Vertrag“), und nicht etwa für Zubehör („Handyzubehör“) eingestellt;

  • der Titel des Angebots ist so gestaltet, dass er die Interpretation, es werde ein Gerät in Originalverpackung und nicht lediglich die Verpackung verkauft, zumindest zuläßt, wenn nicht sogar herausfordert;

  • das Produktfoto zeigt auch das Gerät und nicht nur die Verpackung;

  • vor allem aber die - groß hervorgehobene - Auktionsbeschreibung „Zum Verkauf steht: NOKIA N97 32GB ohne Vertrag Original Verpackung“ zeigt eindeutig, dass ein Gerät angeboten sein soll. Das ergibt sich aus dem Zusatz „ohne Vertrag“. Zu dieser Bemerkung besteht nur bei Geräten Veranlassung; denn dass bloße Verpackungen Vertragsbindungen hätten, habe ich noch nicht erlebt. Spätestens damit ist auch klar, dass hier nicht nur eine versehentlich furchtbar ungeschickte Auktionsbeschreibung vorliegt, sondern Täuschungsabsicht gegeben ist.

  • Der Hinweis, dass lediglich die Verpackung versteigert wird, rettet nichts mehr. Er ist „im Kleingedruckten“ versteckt, wo er mit fast an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht gesehen wird - zum einen aufgrund der Gestaltung (kleine Schrift), zum anderen deshalb, weil der durchschnittliche Kunde im Kleingedruckten bestenfalls die üblichen Gewährleistungsausschlüsse, keinesfalls aber eine wesentliche Einschränkung des Vertragsgegenstandes erwartet.

Deshalb: Ab damit zum Staatsanwalt.

Deshalb: Ab damit zum Staatsanwalt.

Jetzt bitte nicht hetzen. Ich bin ja schon dabei!

Levay

Deshalb: Ab damit zum Staatsanwalt.

Jetzt bitte nicht hetzen. Ich bin ja schon dabei!

Levay

Waidmannsheil!

Waidmannsdank (owT)
.

Hallo Levay,

klasse Antwort, du erklärst es recht anschaulich und sprichst mir aus der Seele.

Gruss

Iru

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Es ist kein Betrug Kartons zu versteigern.
Betrug ist wenn ich durch eine irreführende Beschreibung den Eindruck erwecke ich würde ein technisches Gerät versteigern.
Wo kämen wir hin, wenn das rechtens wäre? Dann müsste man in Zukunft jede Verpackung im Supermarkt öffnen um nachzuschauen ob wirklich etwas darin ist? Es könnte sich ja ganz kleingedruckt irgendwo auf dem Karton der Hinweis „Verpackung leer“ befinden??
Gruß elmore

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Zum Verkauf steht:
NOKIA N97 32GB ohne Vertrag Original Verpackung

Zustand: NEU

KEINE Gebrauchsspuren

Meiner Auffassung nach wird da ein flammneues Handy mit 32 GB-Speicher in der Original-Verpackung verkauft.
Nichts anderes lese ich daraus,

Gruss

Iru

Bertug oder nicht auf alle Fälle gelungene Täuschung und ich
hab´s mal ebay gemeldet, denn das verstößt gegen die
Grundsätze.

Sicher ist das eine Täuschung, aber ebay verdient daran und wird deshalb dagegen gar nichts unternehmen. Ist ja nicht der erste Fall.
Und die Staatsanwaltschaft wird nach ein paar Wochen antworten, dass sie auch nichts tun können.
Bleibt dem getäuschten Käufer m.E. nur übrig, mit dem Hinweis auf einen Irrtum den Kaufpreis nicht zu bezahlen bzw. zurückzufordern und sich beim nächsten Mal die Beschreibung aufmerksamer durchzulesen.
mfg

Und die Staatsanwaltschaft wird nach ein paar Wochen
antworten, dass sie auch nichts tun können.

Weil?

Levay

Und die Staatsanwaltschaft wird nach ein paar Wochen
antworten, dass sie auch nichts tun können.

Aha…und warum können die nichts tun?

Iru