Ummeldung/Kündigung Telefon Anschluss

Hallo,
angenommen A kündigt seinen Telefon/DSL Anschluss bei B und will zu C wechseln. B meldet sich per Schriftverkehr und teilt A mit das er erst ab Juni 2010 aus dem Vertrag kann. A hat dies akzeptiert bleibt ja nix anderes übrig. Vertrag ist gekündigt jetzt zieht A um möchte den Vertrag ummelden. Jetzt sagt B 1. muss man 100€ zahlen weil man dann statt 2 jahre nur 1 jahr den vertrag verlängert und 2. muss A den vertrag überhaupt verlängern schließlich ist der zum Juni 2010 gekündigt? 3. Kann man den Vertrag fristlos kündigen wenn B den Anschluss nicht ummelden will sondern nur wenn man verlängert schließlich zahlt A ja jeden Monat gebühr dafür aber hat nix davon weil er ja kein Anschluss hat…

Es ist immer nett Satzzeichen und Absätze zu verwenden weil es ist dann besser lesbar und wenn man Antworten haben will ist das auch angebracht schließlich bekommen die Experten hier ja kein Geld und haben dann entsprechend auch keine Lust einen Artikel siebzehnmal zu lesen um ihn dann immer noch nicht zu verstehen was auch für die darin genannten Fakten gilt denn wie soll man das denn verstehen mit dem einen Jahr und den zwei Jahren und der Gebühr und der Verlängerung wenn hier nicht ein wenig ausgeholt wird also ich jedenfalls habe nix verstanden und bilde mir ein dass das nicht an mir liegt also bitte mehr Details.

Person A möchte im Juli den Anschluss bei der Gesellschaft B kündigen und zu C wechseln.
Allerdings wurde die Kündigungsfrist schon überschritten somit wurde der Anschluss erst zum Juni 2010 gekündigt.

Im September zieht A aus und teilt B mit das er umgezogen ist und den Anschluss mitnehmen will. Die Geselschaft B sagt zu A, dass das so nicht gehen würde, denn für jede Ummeldung verlängert sich der Vertrag automatisch um 2 Jahre und damit man nur ein Jahr verlängert, muss man 100€ zahlen! Der Vertrag von A ist aber gekündigt zum Juni 2010 und SOLL NICHT verlängert werde!!!

Jetzt die Fragen: Muss der Vertrag automatisch verlängert werden bei Umzug obwohl er doch gekündigt ist? 2 Darf B Geld dafür verlangen um die Verlängerungszeit des Vertrages zu verkürzen? und 3. Kann A fristlos aus dem Vertrag, wenn B den Anschluss nicht ummelden will nur mit Verlängerung? Schließlich zahlt A nach wie vor 40€ für Telefon und DSL obwohl er in der neuen Wohnung gar nix davon hat sondern der Anschluss noch bei der alten Wohnung ist, weil die Kündigung erst 2010 wirksam wird und B nur ummeldet mit Verlängerung des Vertrages.

Hallo,

Jetzt die Fragen: Muss …

Was bekannt ist: A hat einen Vertrag mit B.

Was ist denn hinsichtlich dieser Situation vertraglich geregelt?

Ohne den Vertragsinhalt zu kennen wird dies keiner beantworten können.

A könnte B auch einfach mal fragen auf welcher Grundlage diese Vorgehensweise basiert. Ich gehe davon aus, dass B sich auf konkrete Vertragsinhalte beziehen wird. A braucht im Vertrag dann einfach nur noch nachzulesen, ob das dort tatsächlich so geregelt ist. Wenn der Vertrag korrekte Satzeichen und eine anständige Formatierung hat, dürfte A das schnell nachvollziehen können :wink:

Gruß

S.J.